Datum: 08. April 2011

PM 2011-096: Polizeiorganisationskonzept ohne Interventionszeiten hat keine Basis – Grüner Antrag wurde vertagt

Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu einer gesetzlichen Regelung von Interventionszeiten bei sogenannten Blaulichteinsätzen der Polizei ist in der heutigen Sitzung des Innenausschusses im Landtag vertagt worden.
"In der Sitzung wurde deutlich, dass die sächsische Polizei die Zeit zwischen Eintreffen des Notrufs und Einsatz der Polizei am Tatort aus technischen Gründen bis heute nicht auswerten kann", so Eva Jähnigen, innenpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion. "Aber auf welcher Grundlage will Innenminister Markus Ulbig dann über die Zentralisierung von Polizeistandorten entschieden haben, wenn er über kein belastbares Datenmaterial zu den Interventionszeiten der sächsischen Polizei verfügt?"
Im Organisationskonzept ‚Polizei.Sachsen.2020‘ wird behauptet, dieses sei auf Grundlage <<angemessener Interventionszeiten des Streifendienstes, insbesondere aufgrund entstehender Entfernungen>> erarbeitet worden. In der Stellungnahme der Staatsregierung zum Antrag der GRÜNEN musste der Innenminister aber zugeben, dass es zu Interventionszeiten keinerlei Datenmaterial gäbe, weil die entsprechenden Daten nicht automatisch ausgewertet werden könnten.
Nach Auffassung von Jähnigen sind Interventionszeiten "gerade wegen der geplanten Polizeizentralisierung unverzichtbar". "Wegen der nun längeren Einsatzwege ist eine Kontrolle und Festschreibung von Interventionszeiten im Interesse der Bürgerinnen und Bürger dringend notwendig."
"Der Minister vertröstet bei allen Fragen nach Einsatzzeiten auf das Feinkonzept der Einsatzstandorte. Ich bin gespannt, wie er dies den Bürgern erklären will", so die Abgeordnete.
Die GRÜNE-Fraktion hatte die Staatsregierung in einem Antrag aufgefordert, über die durchschnittlichen Interventionszeiten bei der sächsischen Polizei zu berichten und einen Vorschlag für eine gesetzliche Regelung bei ‚Blaulichteinsätzen‘ bei Gefahr für Leib und Leben zu machen. Die Staatsregierung sollte außerdem berichten, wie sie künftig Interventionszeiten messen will. » Antrag ‚Interventionszeiten bei der sächsischen Polizei‘ (Drs 5/5053)

Hintergrund:
Das Konzept ‚Polizei.Sachsen.2020‘ sieht die Reduzierung der Polizeireviere von 72 auf 41 und einen Stellenabbau von ca. 2.000 Stellen bis zum Jahr 2020 vor. Als Kriterium für die künftigen Standorte der Reviere wurden angeblich auch "angemessene Interventionszeiten des Streifendienstes" berücksichtigt.
» Das Konzept findet sich hier … (Aussage auf Seite 11 unten, sechster Punkt)