Datum: 18. April 2011

PM 2011-109: GRÜNE fordern Konsequenzen bei Bachelor und Master – Gesetzentwurf wird am 19. April im Landtag abgestimmt

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag fordert Konsequenzen bei der Umsetzung von Bachelor und Master an sächsischen Hochschulen.
Der Landtag debattiert am Dienstag den Gesetzentwurf der Fraktion für ein Studienreformgesetz. Der Entwurf sieht verbindliche Regelungen für Studium und Lehre, aber auch größere organisatorische Autonomie der Hochschulen und das Promotionsrecht für Fachhochschulen vor.
"Trotz der Studierendenproteste vor anderthalb Jahren war die Staatsregierung bis heute untätig", kritisiert Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, parlamentarischer Geschäftsführer und hochschulpolitischer Sprecher der Fraktion GRÜNE. "Vieles kann auf Landesebene für die Studierenden durch eine Änderung des Hochschulgesetzes zum Besseren gewendet werden. Wie die Kultusministerkonferenz (KMK) schlagen wir vor, die Prüfungslast zu verringern und auf eine Prüfung pro Modul zu begrenzen."
"Der Zugang zum Masterstudium wird unserem Gesetzentwurf zufolge für jeden Bachelorabsolventen gesetzlich gesichert. Im Ausland erbrachte Studienleistungen dürfen nur in Ausnahmefällen nicht anerkannt werden", fordert der Abgeordnete.
Der Gesetzentwurf räumt den Hochschulen zugleich größere Freiheiten ein. "Wer gute Lehre will, muss den Hochschulen die notwendigen organisatorischen Freiheiten geben. Wir entsprechen der Forderung der sächsischen Hochschulen, indem wir den Personaleinsatz in ihre Hände legen und mehr Abweichungen vom Hochschulgesetz zulassen als bisher", so Gerstenberg.
Die Fraktion schlägt auch Änderungen bei der Promotion vor. Neben der Stärkung der Promovierendenrechte steht dabei das Promotionsrecht für Fachhochschulen im Mittelpunkt. "Der Bologna-Prozess sieht die Annäherung von Universitäten und Fachhochschulen vor. Deshalb wollen wir herausragenden Fachbereichen der Fachhochschulen den Weg zum Promotionsrecht öffnen", erläutert der GRÜNEN-Politiker.
Experten haben den Gesetzentwurf geprüft und mehrheitlich für gut befunden, wie die Anhörung zum Gesetzentwurf gezeigt hat. Die Reduzierung der Prüfungslast, die verbindliche Zusicherung von Zeitfenstern für Praktika und Auslandsaufenthalte und die Einschränkung von Anwesenheitskontrollen wurde von der Mehrzahl der Experten als vordringlich angesehen. Die vorgeschlagene Flexibilisierung des Personaleinsatzes spricht einem Rektor wie Prof. Klaus-Jürgen Matthes von der TU Chemnitz «aus dem Herzen».
Gerstenberg appellierte an die Koalition, den Vorschlägen im Plenum zuzustimmen. "Die Realität bei der Umsetzung von Bachelor- und Masterstudiengängen zeigt: es reicht nicht aus, an die Hochschulen lediglich Appelle zur Verbesserung der Studienqualität zu richten. Gesetzliche Änderungen sind dringend notwendig. Unsere Vorschläge liegen auf dem Tisch." » Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE ‚Studienreformgesetz‘ (Drs 5/3443)