PM 2011-124: Urteil Leipziger Bundesverwaltungsgericht: Nachzahlungen an Sachsens Beamte
Nach dem gestrigen Urteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts, das einer Gymnasiumsleiterin eine nachträgliche Gehaltszulage von rund 11.000 Euro zubilligte, kommen auf den Freistaat offenbar weitere Nachzahlungen an seine Beamten zu. Knapp die Hälfte der 33500 Beamten soll nach Schätzung von Günter Steinbrecht, Chef des sächsischen Beamtenbundes, zu gering entlohnt sein.
Antje Hermenau, finanzpolitische Sprecherin und Fraktionschefin der GRÜNEN im Sächsischen Landtag, fordert Finanzminister Georg Unland (CDU) auf, umgehend die durch das Urteil für den Freistaat entstehenden Kosten berechnen zu lassen und dem Landtag vorzulegen.
"Gemeinsam mit dem Parlament muss beraten werden, woher das zusätzliche Geld für eventuelle Nachzahlungen kommen soll, damit es nicht wie im vergangenen Jahr durch eine Haushaltssperre zu unnötigen Kürzungen beispielsweise im Jugend- und Sozialbereich kommt."
"In der Kassenverstärkungs- und Haushaltsausgleichsrücklage befanden sich zum 31.12.2010 noch über 800 Mio. Euro. Es gilt zu klären, ob diese Mittel für die anstehenden Nachzahlungen an Sachsens Beamte zur Verfügung stehen."
Hermenau kündigt an, in der nächsten Sitzung des Haushalts- und Finanzausschuss am 11. Mai einen entsprechenden Antrag zu stellen, der den Finanzminister auffordert Stellung zu beziehen, und das Parlament umfassend über mögliche Kosten für den Freistaat Sachsen aufzuklären.
Parallel dazu hat Hermenau eine Kleine Anfrage (Drs. 5/5706) eingereicht, um Näheres zum Urteil und seinen Auswirkungen zu erfahren.