PM 2011-137: GRÜNE fordern Beibehaltung der Schulgelderstattung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag fordert die Beibehaltung der Schulgelderstattung an Schulen in freier Trägerschaft. Die Fraktion stellte heute gemeinsam mit Vertretern der freien Schulen einen entsprechenden Antrag vor.
"Mit dem Ausstieg aus der Schulgelderstattung bereitet die Koalition den Einstieg in ein Zwei-Klassen-Schulsystem vor", befürchtet Annekathrin Giegengack, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion. "Denn die freien Schulen sind auf Grund der ohnehin schon nicht auskömmlichen Finanzierung nicht in der Lage, diese zusätzliche finanzielle Last zu tragen."
"Für eine zweizügige Mittelschule mit einem Anteil von 20 Prozent Schülern, die Anspruch auf eine Schulgelderstattung haben, muss der Schulträger im kommenden Schuljahr 7.200 Euro zusätzlich aufbringen. In drei Jahren beliefe sich diese Summe auf knapp 22.000 Euro. Damit wäre der Träger in seiner Existenz gefährdet", so Giegengack.
Ab dem Schuljahr 2011/2012 soll nach den Plänen der Staatsregierung für neu eingeschulte Schülerinnen und Schüler an freien Schulen keine Schulgelderstattung mehr gewährt werden. Nach Berechnungen der GRÜNEN-Fraktion fallen im Schuljahr 2011/12 knapp 800 Schüler aus der Schulgelderstattung heraus, bis 2016/17 steigt diese Zahl schrittweise auf bis zu 3.400 Schüler.
Derzeit übernimmt der Freistaat für Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Elternhäusern das Schulgeld in Höhe von 60 Euro monatlich. Von dieser Regelung profitieren derzeit 3.500 Schüler – das sind sechs Prozent aller Schüler von Schulen in freier Trägerschaft. Zwischen den einzelnen Schulen und Schularten gibt es dabei erhebliche Unterschiede. So variiert der Anteil leistungsberechtigter Schüler je Schule zwischen Null und 50 Prozent. Während an den Grundschulen im Durchschnitt knapp acht Prozent der Schüler das Schulgeld erstattet wird, sind es an Gymnasien nur wenig mehr als drei Prozent.
"Die Schulgelderstattung eignet sich nicht als Sparbüchse. Nicht einmal 1,3 Prozent der derzeitigen Aufwendungen für freie Schulen werden für die Schulgelderstattung ausgegeben", so die Abgeordnete.
Nach Angaben der Staatsregierung wendet der Freistaat 2,5 Mio. Euro jährlich für die Schulgelderstattung auf. "Mit verhältnismäßig geringen Aufwendungen wird eine große Wirkung erreicht. Durch die Schulgelderstattung wird zielgenau auf die sehr unterschiedlichen sozialen Ausgangslagen der einzelnen Schulen reagiert. Um zum gleichen Ergebnis zu kommen, wenden andere Bundesländer deutlich mehr Mittel in der regulären Finanzierung als Sachsen auf."
Dr. Konrad Schneider, von der Arbeitsgemeinschaft der Schulen in freier Trägerschaft Sachsen, lobte den bisherigen Schulgeldersatz in Sachsen als Versuch "eine differenzierte Förderung der Schulen anzustreben". "Eine auskömmliche Finanzierung der freien Schulen ist laut Verfassung die Verpflichtung des Freistaats. Einzelne Träger und Schulen könnten die Schulgelderstattung auf Dauer nicht ausgleichen."
Manja Bürger, Verband Deutscher Privatschulen Sachsen-Thüringen, unterstützt den Antrag der GRÜNEN-Fraktion. "Der Schulgeldersatz hat die freie Zugänglichkeit zu den Schulen in freier Trägerschaft gesichert. Die Abschaffung des Ersatzes fördert die Sonderung der Schüler nach dem Geldbeutel der Eltern. Das verstößt gegen die Verfassung."
» Grüner Antrag ‚Sonderungsverbot einhalten – Streichung der Schulgelderstattung zurücknehmen‘ (Drs 5/4894)
» Hintergrundpapier Schulgeld Freie Schulen (PDF)