PM 2011-148: GRÜNE: Trennung von Opfern und Tätern im Wohnumfeld sind heute schon möglich
Zur Gesetzesinitiative von Justizminister Dr. Jürgen Martens zur Möglichkeit, ein sog. Distanzgebot von Tätern schweren Gewalt- oder Sexualstraftaten einführen zu wollen, erklärt Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
"Richtig ist, dass die Trennung von Opfern und Tätern im Wohnumfeld möglich sein muss. Das ist bereits nach aktueller Rechtslage möglich. Das Strafgericht kann Weisungen erteilen, nach denen verurteilte Straftäter sich nicht an bestimmten Orten aufhalten und auch nicht mit dem Opfer Kontakt aufnehmen dürfen."
"Inwieweit hier eine Gesetzeslücke zu schließen ist, kann ich nicht erkennen. Der Wortlaut der Gesetzesinitiative liegt uns bisher nicht vor. Hoffentlich geht es Justizminister Martens nicht nur darum, mit gut klingenden Absichtsbekundungen, Handlungsfähigkeit zu demonstrieren."
"Wenn der Gesetzentwurf des sächsischen Justizministers allerdings – wie in der aktuellen Ausgabe des SPIEGELS berichtet – darauf hinauslaufen sollte, die bisher erforderliche Prognose der anhaltenden Gefährlichkeit des Täters entfallen zu lassen, wäre dies verfassungsrechtlich bedenklich."