Datum: 07. Juni 2011

PM 2011-175: Grüne: Datenschutz bleibt Stiefkind der schwarz-gelben Koalition

"Alles was die Unabhängigkeit des Sächsischen Datenschutzbeauftragten tatsächlich in seiner Position stärken würde, wird ihm weiterhin verweigert", erklärt Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Datenschutzgesetzes der Koalition.
"Die Koalition aus CDU und FDP begnügt sich mit einer Placebogesetzgebung. Die fehlende Bereitschaft, Datenschutz in Sachsen zu stärken, ist im Gesetzgebungsverfahren erkennbar. Auf unseren Antrag auf Durchführung einer Anhörung war leider nur ein schriftliches Verfahren konsensfähig. Die Sachverständigen mahnten in ihren Stellungnahmen überwiegend ergänzende Vorschriften an."
"Wir fordern die Koalition daher auf, in der Beratung des Gesetzentwurfes in der Innenausschusssitzung am Donnerstag unsere Änderungsanträge anzunehmen, mit denen wir die Personalhoheit des Sächsischen Datenschutzbeauftragten stärken und ihm mehr Handlungsmöglichkeiten bei festgestellten Datenschutzverstößen einräumen wollen."
"Ebenfalls schlagen wird vor, auch für sächsische Behörden eine Informationspflicht bei Datenpannen einzuführen. Diese gilt bereits für öffentliche Stellen des Bundes und nichtöffentliche Stellen."
"Die Streichung der Rechtsaufsicht der Staatsregierung über den Sächsischen Datenschutzbeauftragten ist zwar nötig und zu begrüßen, ist aber völlig unzureichend."
"Da die Staatsregierung in europafreundlicher Auslegung die Rechtsaufsicht über den Sächsischen Datenschutzbeauftragten tatsächlich nicht mehr wahrgenommen hat, tut die Streichung nicht weh, stärkt aber die Stellung des Datenschutzbeauftragten nicht wirklich."
Hintergrund:

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am 9. März 2010 (Az. C – 518/07), dass die Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtung aus der Datenschutzrichtlinie (95/46/EG) verstoßen hat, weil die Kontrollstellen zur Einhaltung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung staatlicher Aufsicht unterliegen und damit das Erfordernis der Unabhängigkeit der Datenschutzkontrolle (im nicht-öffentlichen Bereich) nicht umgesetzt sei.
Auf die mündliche Anfrage des Abgeordneten Johannes Lichdi in der Plenarsitzung vom 10. Februar antwortete Innenminister, Markus Ulbig, dass die Rechtsaufsicht infolge der EuGH-Entscheidung nicht mehr angewendet wird.