PM 2011-180: 19. Februar – GRÜNE: Keine Ermittlungen wegen Körperverletzungen gegen Polizeibeamte?
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat offenbar keine Ermittlungsverfahren wegen Verletzung von Polizeibeamten im Zusammenhang mit den Ereignissen des 19. Februar 2011 eingeleitet.Dies geht aus der Stellungnahme von Justizminister Dr. Jürgen Martens (FDP) auf einen Antrag der GRÜNEN-Fraktion zur Aufarbeitung des 19. Februar hervor. Auch im heutigen Verfassungs- und Rechtsausschuss korrigierte der Justizminister auf Nachfrage seine Angaben nicht.
"Es ist absolut üblich, dass die Staatsanwaltschaft bei schweren Straftaten wie Körperverletzung gegen Polizeibeamtinnen und -beamte nach dem Legalitätsprinzip von Amts wegen Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt einleitet", erklärt Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag.
"Wenn dies nicht geschehen ist, wäre dies eine nicht nachvollziehbare Unterlassung. Oder gab es die Körperverletzungen nicht in dem Umfang, wie es nach dem 19. Februar betont wurde?"
Unter anderem hatte CDU-Fraktionschef Steffen Flath von fünf dauerhaft dienstunfähigen Beamten gesprochen.
Nach der vorliegenden Antwort der Staatsregierung wurden unter anderen 65 Verfahren wegen des Verdachts einer Störung einer Versammlung eingeleitet. Offenbar richten diese sich also gegen Demonstranten, die gegen den Naziaufmarsch protestiert haben.
» Stellungnahme der Staatsregierung (Justizminister Martens) zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ‚Strafverfolgung im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen am 19. Februar 2011 in Dresden und dem Bündnis Dresden-Nazifrei‘ (Drs.-Nr.: 5/5080)