Datum: 16. Juni 2011

PM 2011-194: GRÜNE legen Bibliotheksgesetz vor

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat den Entwurf eines Bibliotheksgesetzes erarbeitet, der die Bibliotheken als Orte der Bildung stärkt. Damit wird der enormen Bedeutung von Bibliotheken bei der frühen Leseförderung, beim lebenslangen Lernen und bei der Vermittlung von Medienkompetenz an Kinder und Jugendliche, aber auch an ältere Generationen, Rechnung getragen.
"Unser Gesetzentwurf sichert ein leistungsstarkes und flächendeckendes Bibliothekssystem im gesamten Freistaat Sachsen, also auch im ländlichen Raum. Unabhängig von Wohnort und sozialer Situation soll eine weitgehende Chancengleichheit für Bildung und Information hergestellt werden", betont der Parlamentarische Geschäftsführer und kulturpolitische Sprecher der Fraktion, Dr. Karl-Heinz Gerstenberg.
Der Gesetzentwurf schreibt Mindeststandards für die Bibliotheken vor und nimmt den Freistaat in die Pflicht, sich finanziell an der Verbesserung der Qualität und der Weiterentwicklung der Bibliotheken zu modernen Bildungsorten zu beteiligen. Zu den Qualitätsstandards gehören eine zeitgemäße Raum- und IT-Ausstattung der Bibliotheken, die fachliche Qualifikation des Personals, bedarfsgerechte Öffnungszeiten sowie eine kontinuierliche Erneuerung des Buch- und Medienbestandes. Wenn die kommunalen Bibliotheken die definierten Mindeststandards erfüllen, dann beteiligt sich der Freistaat an der Finanzierung der Personalkosten und des kommunalen Erwerbungsetats für neue Bücher und Medien. Darüber hinaus fördert das Land u.a. Programme zur Lesefrühförderung und innovative Projekte.
"Das Gesetz hat eine motivierende Wirkung. Der Freistaat unterstützt die Kommunen, entlässt sie aber nicht aus ihrer Eigenverantwortung für die öffentlichen Bibliotheken", so Gerstenberg. "Die bisherige Förderung über das Kulturraumgesetz ist wichtig, greift aber zu kurz. Sie wird der Bildungseinrichtung Bibliothek nicht gerecht. Zudem hat die CDU/FDP-Koalition durch die Kürzung der Kulturraummittel die ständige Konkurrenz zu kommunalen Kultureinrichtungen wie Theatern und Museen verschärft."
Prof. Dr. Arend Flemming, Vorsitzender des Landesverbandes Sachsen im Deutschen Bibliotheksverband e.V. und Direktor der Städtischen Bibliotheken Dresden, stellte sich voll und ganz hinter den Gesetzentwurf. Er unterstrich insbesondere die Fokussierung auf die Bildungsaufgabe der Bibliotheken. Auch im bundesweiten Vergleich der Bibliotheksgesetzgebung sei genau dieser Entwurf vorbildlich und unterstützenswert, weil er Qualitätsstandards setze und mit einer Förderung verbinde. Prof. Flemming betonte darüber hinaus die Bedeutung der im Gesetzentwurf vorgesehenen zusätzlichen Fördermöglichkeiten, beispielsweise für die landesweite Verbreitung erfolgreicher innovativer Projekte und die Qualifizierung von Personal. "Wir könnten bis zu 1.000 ehrenamtliche Mitarbeiter für die Arbeit in Bibliotheken fortbilden, wenn wir dafür einen Förderetat von 150.000 bis 200.000 Euro hätten."
Gerstenberg verwies darauf, dass nicht nur zwei Drittel der EU-Länder, darunter vor allem die PISA-Sieger, Bibliotheksgesetze haben, sondern auch im föderalen Deutschland die Gesetzgebung in den Ländern voranschreitet. "Sachsens ist derzeit in Gefahr, als lebendiges und traditionsreiches Bibliotheksland eine wichtige Entwicklung zu verschlafen. Mit den innovativen Regelungen des Gesetzentwurfes kann unser Land hingegen die bundesweite Diskussion bereichern." » Das Eckpunktepapier zum Gesetzentwurf

» GRÜNER Gesetzentwurf "Gesetz zur Förderung der Bibliotheken als Bildungs- und Kultureinrichtungen im Freistaat Sachsen" (Drs. 5/6104)