Datum: 20. Juni 2011

PM 2011-199: Handydatenerfassung bei Protesten gegen Nazi-Demonstration am 19. Februar 2011 – GRÜNE beantragen Sondersitzung des Rechts- und Innenausschusses

Zu den heute öffentlich gewordenen Funkzellenabfragen in der Südvorstadt von Dresden am 19. Februar 2011 (siehe Berichterstattung der Tageszeitung) erklärt Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
"Es ist ein Skandal, dass die Dresdner Polizei Telefonverbindungs- und Standortdaten von offensichtlich friedlichen Demonstranten erhoben hat, die entweder völlig unbeteiligt waren oder denen nur ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz vorgeworfen wird. Die Funkzellenabfrage ist nur für schwere Straftaten mit einer Mindesthöchststrafe von fünf Jahren zulässig. Das Handeln der Polizei ist eine Kriminalisierung friedlicher Demonstranten und dürfte zudem rechtswidrig sein."
"Die GRÜNE-Fraktion hat heute eine gemeinsame Sondersitzung des Innen- und Rechtsausschusses für Freitag, den 24. Juni beantragt, um den Umfang der rechtswidrigen Überwachung aufzuklären. Es muss aufgeklärt werden, wie viele Personen betroffen sind. Wie konnten die Daten in Akten gelangen, die offensichtlich die Tatbestandsvoraussetzung einer ‚erheblichen Straftat‘ im Sinne der Strafprozessordnung nicht erfüllen? Wurden die Betroffenen benachrichtigt und die Daten gelöscht? Darüber hinaus ist auch die Verantwortung der Staatsanwaltschaft zu klären. Wir werden anregen, Polizeipräsident Dieter Hanitzsch und Oberstaatsanwalt Jürgen Schär zur Sondersitzung einzuladen."
"Es ist ein gravierender Vorgang, wenn sich polizeiliches Handeln nicht in den Grenzen der Gesetze bewegt. Es wäre aber nicht weniger bedenklich, wenn Justizminister Jürgen Martens versuchen würde, diese Verstöße der Polizei zu bemänteln. In einem Antrag hatten wir GRÜNEN die Staatsregierung bereits am 01. März aufgefordert, dem Landtag zu berichten, in welchem Umfang die Überwachung des Fernmeldeverkehrs von der Staatsanwaltschaft angeordnet und durchgeführt wurde. Der Justizminister erklärte schriftlich, die Beantwortung der Frage gefährde die weitere Durchführung der Ermittlungen."
"Auch in der Rechtsausschusssitzung am 8. Juni nutzte die Staatsregierung nicht die Gelegenheit, den Landtag nichtöffentlich vom Vorgehen der Polizei und der Entscheidung der Staatsanwaltschaft zu unterrichten. Das ist eine Missachtung des Parlamtents."
"Mit der längerfristigen Funkzellenabfrage können Bewegungsprofile von Demonstranten erstellt werden. Dies beeinträchtigt das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, weil es einschüchternd auf Menschen wirkt, die nicht von der Polizei erfasst werden wollen."
"Der Verfolgungseifer der Dresdner Polizei scheint sich einseitig auf die Verfolgung der friedlichen Platzbesetzer zu konzentrieren. Gegen diese hat die Staatsanwaltschaft bereits 52 Ermittlungsverfahren und 13 Prüfvorgänge eingeleitet. An der schnellen Strafverfolgung gegen Personen, die Polizisten verletzt haben, fehlt es hingegen. Diese Vorgänge werden noch bei der Polizei bearbeitet." » GRÜNER Antrag ‚Strafverfolgung im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen am 19. Februar 2011 in Dresden und Bündnis "Dresden-Nazifrei‘ (Drs. 5/5080)

» Antwort der Staatsregierung vom 20. Mai 2011