Datum: 21. Juni 2011

PM 2011-200: Handy-Ausspähung – GRÜNE rufen Bürger zu Auskunftsersuchen an Polizei und Staatsanwaltschaft auf

Wer massenhaft erfasst, muss massenhaft löschen  – Jeder hat Anspruch, zu erfahren, was die Polizei über ihn weiß!
Nach der Erfassung von 138.000 Handyverbindungs- und Standortdaten durch die Polizei am 19. Februar 2011 im Stadtgebiet von Dresden ruft die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag die Bürgerinnen und Bürger zu Auskunftsersuchen an Polizei und Staatsanwaltschaft auf.
"Verlangen sie Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten. Fragen Sie nach, ob auch Sie Ziel der verdeckten Überwachung des Mobilfunkverkehr geworden sind", so Johannes Lichdi, der rechtspolitische Sprecher der GRÜNEN Fraktion. "Jeder Bürger hat in der Demokratie einen Anspruch darauf, zu erfahren, was die Polizei über ihn weiß."
Musterformulare:
» Antrag auf Auskunft an die Polizei (PDF)

» Bitte um Benachrichtigung an die Staatsanwaltschaft (PDF)

Hintergrund:
Die GRÜNE-Fraktion hat folgenden Antrag zur gemeinsamen Sondersitzung des Verfassungs- und Rechtsausschuss vorgelegt. » GRÜNER Antrag ’19. Februar 2011: Überwachung des Fernmeldeverkehrs unverhältnismäßig – Kriminalisierungsstrategie von friedlichen Gegendemonstrantinnen und -demonstranten beenden!‘ (Drs. 5/6141) Die sächsische Polizei gilt allgemein als sammelwütig. Mit 7.217.989 Datensätzen existierten dort im Sommer 2009 theoretisch zu jedem Sachsen 1,7 Personendatensätze in der Integrierten Vorgangsbearbeitung (IVO). Das ergaben Kleine Anfragen des Abgeordneten Johannes Lichdi. » Kleine Anfrage "Integrierte Vorgangsbearbeitung bei der Polizei (IVO) I" (Drs. 4/15564) » Kleine Anfrage "Integrierte Vorgangsbearbeitung bei der Polizei (IVO) II" (Drs. 4/15565)