Datum: 24. Juni 2011

PM 2011-205: Freie Schulen – GRÜNE fordern Erhalt der Schulgelderstattung

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag fordert die Beibehaltung der Schulgelderstattung an Schulen in freier Trägerschaft. Über einen Antrag der Fraktion wird in der Landtagssitzung am kommenden Donnerstag (30.6.) abgestimmt.
"Der von der CDU/FDP-Koalition geplante Ausstieg aus der Schulgelderstattung ist der Einstieg in ein Zwei-Klassen-Schulsystem. Hunderte Schüler drohen von freien Schulen fern gehalten zu werden", kritisiert Annekathrin Giegengack, bildungspolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion.
"Viele Abgeordnete der CDU engagieren sich bei Schulen in freier Trägerschaft. Sie müssen jetzt Farbe bekennen, ob sie diese Ungerechtigkeit wollen oder nicht", so die Abgeordnete.
Nach Angaben der Staatsregierung gibt der Freistaat 2,5 Mio. Euro jährlich für die Schulgelderstattung, das sind 1,3 Prozent der Aufwendungen für die freien Schulen. Damit werden 3.500 Schüler unterstützt – sechs Prozent der Schüler von Schulen in freier Trägerschaft.
"Mit verhältnismäßig geringen Aufwendungen erreicht die Staatsregierung eine große Wirkung. Durch die Schulgelderstattung wird zielgenau auf die sehr unterschiedlichen sozialen Ausgangslagen der einzelnen Schulen reagiert. Um zum gleichen Ergebnis zu kommen, wenden andere Bundesländer deutlich mehr Mittel in der regulären Finanzierung als das Land Sachsen auf", so die Abgeordnete.
"Die freien Schulen sind auf Grund der ohnehin nicht auskömmlichen Finanzierung nicht in der Lage, zusätzliche finanzielle Lasten zu tragen. Für eine zweizügige Mittelschule mit einem Anteil von 20 Prozent Schülern, die Anspruch auf eine Schulgelderstattung haben, muss der Schulträger im kommenden Schuljahr 7.200 Euro zusätzlich aufbringen. In drei Jahren beliefe sich diese Summe auf knapp 22.000 Euro. Damit wäre der Träger in seiner Existenz gefährdet", so Giegengack.
Hintergrund:
Derzeit übernimmt der Freistaat für Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Elternhäusern das Schulgeld in Höhe von 60 Euro monatlich.
Zwischen den einzelnen Schulen und Schularten gibt es dabei erhebliche Unterschiede. So variiert der Anteil leistungsberechtigter Schüler je Schule zwischen Null und 50 Prozent. Während an den Grundschulen im Durchschnitt knapp acht Prozent der Schüler das Schulgeld erstattet wird, sind es an Gymnasien nur wenig mehr als drei Prozent.
Ab dem Schuljahr 2011/2012 soll nach den Plänen der Staatsregierung für neu eingeschulte Schülerinnen und Schüler an freien Schulen keine Schulgelderstattung mehr gewährt werden. Nach Berechnungen der GRÜNEN-Fraktion fallen im Schuljahr 2011/12 knapp 800 Schüler aus der Schulgelderstattung heraus, bis 2016/17 steigt diese Zahl schrittweise auf bis zu 3.400 Schüler. » GRÜNER Antrag "Sonderungsverbot einhalten – Streichung der Schulgelderstattung zurücknehmen" (Drs. 5/4894)