Datum: 29. Juni 2011

PM 2011-212: Wollte sächsisches Innenministerium den Handyskandal herunterspielen?

Zu Berichten der Berliner "tageszeitung" (29.6.), wonach das sächsische Innenministerium falsche Angaben über den bundesweiten Einsatz von Funkzellenabfragen auf seiner Homepage veröffentlicht hatte, erklärt Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der GRÜNEN-Landtagsfraktion:  
"Justiz- und Innenministerium wollten offenbar mit einem fragwürdigen Verweis auf die Bundesstatistik den Dresdner Handydatenskandal herunterspielen. Ich hoffe nicht, dass dahinter der Versuch steckt, die Öffentlichkeit bewusst zu täuschen. Die Minister Markus Ulbig (CDU) und Jürgen Martens (FDP) müssen unverzüglich offenlegen, wie oft in Sachsen in der Vergangenheit eine Funkzellenabfrage insbesondere im Zusammenhang mit Versammlungen durchgeführt wurde, in welchen Verfahren dies erfolgte und wie hoch dabei die Zahl der Unbeteiligten ist".
"Die Funkzellenabfrage darf sich gemäß Paragraf 100 g Strafprozessordnung nur gegen Beschuldigte richten. In Dresden wurde sie aber als Rasterfahndungs- und Verdachtschöpfungsinstrument genutzt. Erschwerend kommt hinzu, dass die Funkzellenabfrage im Gewährleistungsbereich des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit stattgefunden hat und auch tausende friedlicher Teilnehmer betroffen hat."
Hintergrund:

Unter Berufung auf die Statistik des Bundesjustizministeriums erweckte das sächsische Innenministerium auf seiner Homepage den Eindruck, dass die Auswertung von über einer Million Verkehrsdaten im Rahmen der Funkzellenabfrage im Bundesvergleich üblich sei. Die Statistik weißt jedoch keine Funkzellenabfragen aus, sondern beinhaltet die gesamten Verkehrsdatenabfragen nach 100 g Strafprozessordnung, die offenbar in den meisten Fällen Einzelabfragen seien (Bericht der "tageszeitung"). Dies wurde erst gestern korrigiert.