PM 2011-216: Staatsregierung fehlt Konzept für Personalentwicklung bei sächsischen Beamten
Die heutige Sachverständigen-Anhörung zum Gesetzentwurf der Regierungskoalition über die Anhebung der Altersgrenzen für Beamte (5/5726) machte deutlich, dass die Staatsregierung über kein Personalentwicklungskonzept verfügt.
"Die Staatsregierung weiß nicht, wie sie mit der drohenden Überalterung der Beamtenschaft umgehen soll. Bevor die Staatsregierung über Stellenabbau und eine Anhebung der Altersgrenzen nachdenkt, sollte sie Ideen entwickeln, wie sie junge, leistungsfähige Staatsbeamten gewinnen und eine ausgewogene Altersstruktur in der Beamtenschaft erreichen kann", erklärt Eva Jähnigen, innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag.
Darin fühlt sich Jähnigen von den Sachverständigen bestätigt. So vermisste der stellvertretende Vorsitzende des Sächsischen Beamtenbundes, Jan Prignitz, Ansätze, um der drohenden Überalterung der Beamtenschaft entgegenzuwirken. Es sei dringend erforderlich junge Kollegen einzustellen, um eine ausgewogene Personalpyramide aufzubauen. Dies könne mit einer Regelung über Altersteilzeit geschaffen werden. Sein Kollege, Renato Lüpke, untermauerte diese Forderung mit dem Beispiel, dass im Justizvollzugsdienst derzeit auf 50-60 Beamte, die in Pension gehen, lediglich 15 Neueinstellungen jährlich kämen. Angesichts dieser Entwicklungen werde ihm "himmelangst".
"Ich begrüße ferner die Forderung des Sächsischen Beamtenbundes und der Gewerkschaft der Polizei, endlich auch im Besoldungsgesetz die eingetragenen Lebenspartnerschaft gleichzustellen. Eine entsprechende Regelung hätte – bei entsprechendem Willen – in dieses Gesetz bereits aufgenommen werden können", so Jähnigen. Nun kann sie frühestens im Zuge der ausstehenden Reform des Besoldungsrechts im Jahr 2013 berücksichtigt werden.