Datum: 05. Juli 2011

PM 2011-217: Handy-Affäre – GRÜNE fordern Einstellung rechtswidriger Rasterfahndung

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag fordert weitere Konsequenzen aus der Handy-Affäre.
Der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Johannes Lichdi, wies darauf hin, dass es sich bei dem Datenabgleich der Sonderkommission zum 19. Februar (Soko 19/2) mit den vom Landeskriminalamt (LKA) erhobenen Daten der Sache nach um eine Rasterfahndung im Sinne des Paragrafen (§) 98 a der Strafprozessordnung handelt.
"Dieser Datenabgleich ist nur auf richterliche Anordnung zulässig, die hier nach meiner Kenntnis nicht vorliegt. Ich fordere die sofortige Einstellung der rechtswidrigen Rasterfahndung."
Der Abgeordnete machte heute acht Vorschläge zur Änderung der Strafprozessordnung.
"Eine Funkzellenabfrage bei friedlich Demonstrierenden muss gesetzlich ausgeschlossen werden. Wir GRÜNEN wollen die Telekommunikationsüberwachung auf wirklich schwere Straftaten begrenzen und den überbordenden Straftatenkatalog des § 100a entschlacken. Das Gesetz muss so geändert werden, dass die Richter veranlasst werden, ihre Kontrollfunktion ernsthaft wahrzunehmen. Dazu gehört eine laufende Kontrolle der Maßnahme durch den Richter."
"Ein Richtervorbehalt muss in Zukunft auch für die Abfragen des Namens und der Adresse des Inhabers einer Mobiltelefonanschlusses und die Weitergabe der Daten für andere Strafverfahren und an die Polizei eingeführt werden."
Innenminister Markus Ulbig (CDU) und Jürgen Martens (FDP) hatten am Freitag, dem 24. Juni, berichtet, dass die Daten aus der Verkehrsdatenabfrage des LKA mit 896.027 Verkehrsdaten am 9. Juni auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Dresden der Soko 19/2 zur Verfügung gestellt worden seien.
Die Soko gleicht diesen Datenbestand mit den Daten aus der von ihr veranlassten Funkzellenabfrage ab. » Eckpunktepapier zu Konsequenzen aus der Handy-Affäre mit 8-Punkte-Vorschlag zur Änderung der Strafprozessordnung