PM 2011-227: Standortegesetz: Weniger Kosten besserer Service – GRÜNE: Wo bleibt der Nachweis?
Die GRÜNE-Fraktion ist enttäuscht, dass das Standortegesetz ohne Änderungen und vertiefte Untersuchung in den Landtag eingebracht wird. "Weniger Kosten und besserer Service für die Bürger? Den Beweis dieser Absicht bleibt die Regierung schuldig", meint die innenpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion, Eva Jähnigen, zum Gesetzentwurf der Staatsregierung.
"Staatsminister Jürgen Martens erzählt Märchen anstelle von Fakten. Bis heute liegt dem Parlament keine Kosten-Nutzen-Analyse der geplanten Standorteverlagerung vor. Die Gesamtkosten der geplanten Umzüge werden nicht eingepreist", kritisiert Jähnigen und verweist auf die immer noch ausstehende Antwort auf die Große Anfrage der GRÜNEN-Fraktion zu den Verwaltungsumzügen.
"Offensichtlich wurde die Anhörung zum Gesetz nicht genutzt, um eine sachliche Diskussion, z.B. für mehr Bürgernähe der Verwaltung zu führen, sondern war nur pro forma. Wir fragen uns beispielsweise, ob der effektive Rechtsschutz auf der Strecke bleibt, wenn die Bürger künftig deutlich weiter als bisher bis zum zuständigen Landgericht fahren müssen. Auch die Motivation der betroffenen Mitarbeiter scheint für die Regierung kein Thema zu sein."
"Die Beratung dieses Gesetzes wird im Landtag kein Selbstläufer", so Jähnigen. "Wir jedenfalls stimmen nur solchen Veränderungen zu, deren Vorteile uns nachgewiesen werden. Wahlkreisinteressen einzelner CDU-Abgeordneter dürfen nicht über das Gesamtinteresse der Freistaatsverwaltung gehen."
Hintergrund:
In die Gesamtkosten müssen auch eingerechnet werden:
Einmalkosten für neue Standorte (Erwerb, Ausstattung, Umzüge, Organisation (neues Personal!), wiederkehrende Mehr- oder Minderkosten durch Mietverträge alt/neu, steigende Reisekosten, Verwertungschancen der Grundstücke.
Nicht zu vermischen mit den Personalkosten, die Standortunabhängig anfallen oder eingespart werden.