PM 2011-233: Versammlungsgesetz erneut eingereicht – Staatsregierung hält unbelehrbar und starrköpfig an ideologischer Symbolpolitik fest
Zur unveränderten Wiedereinbringung des vom sächsischen Verfassungsgerichtshof am 19. April für nichtig erklärten sächsischen Versammlungsgesetzes erklärt Johannes Lichdi, rechtspolitische Sprecher der GRÜNEN-Landtagsfraktion:
"Sowohl die Staatsregierung als auch die CDU/FDP-Koalition zeigen sich unbelehrbar und wollen mit dem Kopf durch die verfassungsrechtliche Wand. Weder die Nichtigerklärung des Verfassungsgerichtshofs noch die offensichtliche Nutzlosigkeit des Gesetzes zur Einschränkung von Nazidemos halten die grundrechtlichen Geisterfahrer von CDU und FDP ab, ihre ideologisch motivierte Symbolpolitik weiter zu betreiben."
"Sollte das Gesetz von der Koalitionsmehrheit erneut im Landtag beschlossen werden, wird meine Fraktion erneut eine verfassungsrechtliche Überprüfung vor dem Verfassungsgerichtshof in Leipzig anstreben", so Lichdi.
» Gesetzentwurf der Staatsregierung Gesetz über Versammlungen und Aufzüge im Freistaat Sachsen (Sächsisches Versammlungsgesetz – SächsVersG) (Drs.5/6390)