Datum: 22. Juli 2011

PM 2011-238: GRÜNE: Ausnahme ist zum Regelfall geworden – Kreisumlage erreicht in immer mehr Landkreisen bedenkliche Werte

Laut einer Kleinen Anfrage der GRÜNEN-Fraktion reißt mittlerweile jeder Landkreis die im Finanzausgleichsgesetz festgelegte Höchstmarke für die Kreisumlage von 25 Prozent.
"Wenn die Ausnahme zur Regel wird, stimmt etwas nicht mehr. Wenn sich jeder Landkreis eine Genehmigung für seine Kreisumlage holen muss, weil der Umlagesatz 25 Prozent übersteigt, ist etwas faul im System."
"Ich erwarte von der Staatsregierung, dass sie mehr gegen die Finanznöte der Landkreise unternimmt als immer nur höhere Kreisumlagen zu genehmigen. Die Ursachen für die Finanznöte der Landkreise müssen auf den Tisch und dann muss überlegt werden, wie den Kreisen geholfen werden kann. Leider ist die Staatsregierung diese Analyse bislang schuldig geblieben."
"Wenn wir heute dem Anstieg der Kreisumlage tatenlos zusehen, werden übermorgen die Gemeinden kollabieren. Das kann niemand wollen." » Kleine Anfrage "Kreisumlage (§ 26 FAG)", (Drs. 5/6088) Hintergrund:

In § 26 Abs. 6 Finanzausgleichsgesetz (FAG) ist geregelt, dass die Kreisumlage 25 Prozent nicht übersteigen darf. Andernfalls bedarf es der Genehmigung durch die zuständige Landesdirektion. Die Kleine Anfrage von Antje Hermenau (Drs. 5/6088) zeigt, dass inzwischen jeder Landkreis die Marke von 25 Prozent gerissen hat bzw. dass sich inzwischen jeder sächsische Landkreis die Höhe der Kreisumlage von den Landesdirektionen genehmigen lassen muss.
Tendenziell ist die Kreisumlage in den letzten Jahren in allen Kreisen angestiegen. In drei von zehn Kreisen erreicht die Kreisumlage inzwischen Werte über 30 Prozent. Den Spitzenwert erreicht der Kreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit 32,69 Prozent. Der Frage nach den konkreten Ursachen für diese Entwicklung (Frage 5), ist die Staatsregierung schuldig geblieben.