Datum: 25. Juli 2011

PM 2011-239: Klage gegen Deicherlass: Verwaltungsgericht Dresden wird die Rechtmäßigkeit des Erlasses des Umweltministers prüfen

Anlässlich der Einreichung der Klage des "Ökolöwen Umweltbund Leipzig e.V." beim Verwaltungsgericht Dresden gegen den "Deicherlass" des Sächsischen Umweltministeriums erklärt Gisela Kallenbach, umweltpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
"Das Verwaltungsgericht Dresden wird die Rechtmäßigkeit des Erlasses zur ‚Beseitigung von Gefahren für Hochwasserschutzdeiche durch Bäume und Sträucher‘ am 17.8.2010 durch Umweltminister Frank Kupfer (CDU) prüfen."
"Dass sämtliche Gehölze auf allen Deichen in Sachsen zu entfernen sind, weil im Mai 2010 ein Tornado an der Großen Röder zahlreiche Bäume entwurzelt hat, will mir einfach nicht plausibel erscheinen. Gegen einen Tornado hilft es auch nicht, präventiv Kirchturmspitzen oder Hochspannungsleitungen abzubauen."
"Als Landtagsabgeordnete und ehemalige Europa-Abgeordnete hatte ich die Europäische Kommission um Prüfung gebeten, ob die Fällarbeiten auf den Deichen im Leipziger Auenwald mit europäischem Artenschutzrecht zu vereinbaren sind."
"In Sachsen hat meiner Einschätzung nach zu keinem Zeitpunkt eine Folgenabschätzung des Eingriffs in das Natura 2000-Gebiet stattgefunden. Dass der Auenwald erheblichen Schaden genommen hat, ist offenkundig."
"Ich vertraue auf die Rechtssprechung des Gerichtes und werde auch den EU-Umweltkommissar über die Ergebnisse informieren."
Hintergrund:

Im Zuge des Winterhochwassers 2011 wurden 6.500 Bäume in Leipzig gerodet.  100.000 Bäume an und auf Deichen sowie an Fließgewässern stehen in ganz Sachsen zur Disposition. Grundlage dafür ist der Deicherlass des Sächsischen Staatsministeriums von 2010.
Auf Anfrage der GRÜNEN an die EU-Kommission wegen Verstoßes des Sächsischen Umweltministeriums gegen die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) hatte Janez Potočnik, EU-Kommissar für Umwelt, am 22.11.2010 geantwortet:
"Die Mitgliedsstaaten seien in der Pflicht, die geplanten Eingriffe in Natura 2000-Gebiete sorgsam zu prüfen und in geeigneter Weise zu bewerten, damit die Qualität des Schutzgebietes nicht verschlechtert wird." » Erlass ‚Beseitigung von Gefahren für Hochwasserschutzdeiche durch Bäume und Sträucher‘ (PDF)