PM 2011-246: Handydatenaffäre – GRÜNE: Rasterfahndung durch Soko 19/2 – oder nicht?
Die Soko 19/2 setzt das sog. ‚ermittlungsunterstützende Fallanalysesystem‘ (eFAS) ein, das zur Durchführung von Rasterfahndungen geeignet ist. Das räumte die Staatsregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Lichdi (GRÜNE) ein.
"Sollten die tausendfach von den Providern übermittelten Verkehrs- und Bestandsdaten automatisch mit polizeiinternen Datenbanken abgeglichen worden sein bzw. werden, wäre dies wohl als Rasterfahndung gemäß Paragraf 98a Strafprozessordnung (StPO) einzuordnen. Die Rasterfahndung zur Strafverfolgung ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig und bedarf einer richterlichen Anordnung", so Lichdi.
Innenminister Markus Ulbig verweigerte allerdings – mit Hinweis auf laufende Ermittlungen – die Antwort auf die Frage, inwieweit eFAS von der SOKO 19/2 eingesetzt wurde, um die mittels Funkzellenabfragen erhobenen Verkehrsdaten bzw. die von den Providern erhaltenen Bestandsdaten automatisch mit weiteren polizeilichen Dateien abzugleichen.
"Offenbar gleichen sie alles mit allem ab, in der Hoffnung, so auf weitergehende Ermittlungsansätze zu stoßen", vermutet der Abgeordnete. "Ermittlungsmaßnahmen gegen eine Vielzahl von Unbeteiligten verstoßen aber gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Darum erwarte ich vom sächsischen Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig Aufklärung darüber, welche Dateien für Abgleiche mittels eFAS verwendet wurden. Er sollte dies auch in seinen Bericht an den Landtag aufnehmen."
» Kleine Anfrage ‚Datenabgleichsystem EFAS‘ (Drs. 5/6326)
Hintergrund:
Das Analysesystems ‚eFAS‘ ergänzt das sog. ‚Integrierte Vorgangsbearbeitungssystem‘ der sächsischen Polizei (IVO) und dient laut Staatsregierung der <<Gewährleistung des dienststellenübergreifenden und bundesweiten Informationsaustausches>>. Die Daten können – offenbar mittels Schnittstellen – importiert werden und mittels verschiedener Funktionalitäten bearbeitet und verwaltet werden Die Nutzung wurde bei Einführung von eFAS 2008 mit dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten abgestimmt. Informationspflichten zum Einsatz des Programms an den Datenschutzbeauftragten sind darüber hinaus nicht festgelegt.