PM 2011-269: Morloks Gesetzesentwurf zum Schülerverkehr: zu spät, handwerklich schlecht und verfassungswidrig!
Der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs wurde heute (30.8.) in der Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft und Verkehr von sämtlichen Sachverständigen verrissen. Die verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Eva Jähnigen, kann die Empörung der Fachleute gut nachvollziehen.
"Rückwirkend zum 1. Januar 2011 soll die Finanzierung des Schüler- und Studentenverkehrs grundlegend verändert werden – und der Landtag berät das zu einem Zeitpunkt, an dem Unternehmen und Kommunen bereits für 2012 planen. Ich halte das für verfassungswidrig. Ein rückwirkendes Inkrafttreten des Gesetzes kommt aus meiner Sicht nicht in Frage", erklärt Jähnigen.
"Die Sachverständigen haben dem Landtag eine erschreckend lange Liste offener Fragen und handwerklicher Mängel am Gesetz präsentiert", so die Abgeordnete.
Kritisiert wurden unverständliche Unterschiede in der Mittelverteilung unter den Landkreisen einerseits und den kreisfreien Städten andererseits, z.B. wird die Beförderung von Studierenden nur in den kreisfreien Städten berücksichtigt aber nicht in den Landkreisen. Generell wurden die nicht nachvollziehbare Höhe der finanziellen Zuweisungen an Landkreise und kreisfreie Städte im Gesetz bemängelt sowie Bedenken gegen die Vereinbarkeit des Gesetzes mit dem europäischen Beihilferecht geäußert.
"Dieser Gesetzentwurf zeigt dass FDP-Verkehrsminister Sven Morlok die Situation der durch seine Kürzungspolitik angeschlagenen Busunternehmen immer noch nicht ernst nimmt. Dabei wurde in der Anhörung deutlich: die Unterfinanzierung des gesamten Öffentlichen Verkehrs trifft die Busangebote im ländlichen Raum besonders hart", so Jähnigen.