Datum: 01. September 2011

PM 2011-272: Bürgerpreis der Staatsregierung – GRÜNE: Freistaat bietet unwürdiges Schauspiel

Zur Entscheidung der Staatsregierung, einen neuen Bürgerpreis auszuloben, erklärt Miro Jennerjahn, demokratiepolitischer Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
"Die Entscheidung der Staatsregierung, einen eigenen Preis neben dem Sächsischen Förderpreis für Demokratie einzurichten, ist unverständlich. Offenbar will die Staatsregierung bewusst eine Konkurrenzsituation zum bestehenden Preis schaffen. Nach den völlig unnötigen, von der Staatsregierung verursachten Querelen um die so genannte Demokratieerklärung bei der letztjährigen Preisvergabe, bietet sie damit ein weiteres Mal ein unwürdiges Schauspiel."
"Auch inhaltlich konzeptionell wirft der neu geschaffene Preis Fragen auf. Die Staatsregierung klebt zwar das Etikett Bürgerpreis auf, vorschlagsberechtigt für mögliche Preisträger sind aber nicht etwa die Bürgerinnen und Bürger, sondern lediglich Landräte sowie Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte. Ich frage mich, was die Staatsregierung honorieren möchte: Bürgerschaftliches Engagement oder Wohlverhalten im Sinne der Staatsregierung?"
"Bedauerlich ist aus meiner Sicht auch, dass sich die Staatsregierung nicht einmal bemüht hat, mit den Auslobern des Sächsischen Förderpreises für Demokratie die im vergangenen Jahr entstandenen Konflikte zu diskutieren und möglichst zu beheben. Ich hoffe, dass sich die Staatsregierung für das Jahr 2012 darauf besinnt."
"Da es noch weitere Ungereimtheiten gibt, erwäge ich im Septemberplenum eine Mündliche Anfrage zum neu geschaffenen Bürgerpreis zu stellen."

Hintergrund:
Bei der Preisverleihung zum Sächsischen Förderpreis für Demokratie im Jahr 2010 bestand die Staatsregierung erstmalig darauf, dass Preisträger eine so genannte Demokratieerklärung unterzeichnen sollen. Diese Erklärung wurde anschließend auch für das Landesprogramm Weltoffenes Sachsen eingeführt. Begründet wurde dieser Schritt damit, dass eine solche Erklärung notwendig sei, um zu verhindern, dass Extremisten Fördermittel erhalten. Im Plenum des Sächsischen Landtags im Januar 2011 musste Innenminister Markus Ulbig (CDU) auf Mündliche Anfrage des GRÜNEN-Abgeordneten Miro Jennerjahn jedoch einräumen, dass es in Sachsen in den Jahren 2005 bis 2010 keinen einzigen Fall gegeben hat, in dem ein extremistischer Verein durch das Landesprogramm Weltoffenes Sachsen gefördert worden war.
Die Mündliche Anfrage mit Antwort der Staatsregierung vom 20.01.2011, 29. Sitzung:
1. Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wir kommen zur laufenden Nr. 5. Herr Abg. Jennerjahn, bitte.
Miro Jennerjahn, GRÜNE: Vielen Dank. Herr Staatsminister Ulbig, es geht um den Themenkomplex "Anti-Extremismusklausel" beim Landesprogramm "Weltoffe-nes Sachsen".
Fragen an die Staatsregierung:
1. Welche Fördermittelempfänger wurden über das Programm "Weltoffenes Sachsen" in den Jahren 2005 bis 2010 gefördert, die nach Auffassung der Staatsregierung jeweils aus welchen Gründen extremistisch sind bzw. keine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit leisten?
2. In welcher Form (Antragsvoraussetzung, aufschiebende/auflösende Bedingung im Fördermittelbescheid, Rückforderungsgrund etc.) soll die Abgabe der Anti-Extremismuserklärung durch die jeweiligen Fördermittelempfänger in das Bewilligungsverfahren und dessen Abwicklung künftig eingebettet werden?
1. Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Minister Ulbig, bitte.
Markus Ulbig, Staatsminister des Innern: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Die Antwort zu Frage 1 lautet, dass der Staatsregierung keine solchen geförderten Projekte im Landesprogramm "Welt-offenes Sachsen" bekannt sind. Ich möchte allerdings deutlich machen, dass aus meiner Sicht die Fragestellung am Kern der Demokratieerklärung vorbeigeht.
Es handelt sich dabei nämlich vor allem um eine Sensibilisierung, einen Appell an die Zuwendungsempfänger. Die Förderempfänger tragen in erster Linie die Verantwortung, was mit den Projektmitteln passiert. Deshalb führt auch das Bundesfamilienministerium in seiner Erläuterung zur Anti-Demokratieerklärung aus: "Es geht bei der Demokratieerklärung darum, zu verhindern, dass extremistische Organisationen von der Bundesregierung finanziell unterstützt werden oder ihnen unwillentlich eine Plattform geboten wird und sie so ihre extremistische Weltanschauung mit staatlicher Hilfe verbreiten können." Dem kann man sich auch aus sächsischer Sicht uneingeschränkt anschließen.
Zu 2. Hierzu möchte ich sagen, dass bereits in der Plenardebatte im Dezember vergangenen Jahres von mir ausgeführt wurde, dass die Staatsregierung das weitere Vorgehen in Abstimmung der Ressorts und mit dem Bund bis Ende Januar prüfen wird. Wir sind gerade dabei. Anschließend wird dann das abgestimmte Verfahren bekanntgegeben werden.
1. Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Jennerjahn, möchten Sie eine Nachfrage stellen?
Miro Jennerjahn, GRÜNE: Ich möchte folgende Nachfrage stellen. Sie sagen, die Überarbeitung findet bis Ende Januar statt. In welcher Form hat das Auswirkungen auf das Bewilligungsverfahren, den weiteren zeitlichen Ablauf, wie weit verzögert es den ursprünglich geplanten zeitlichen Ablauf und wie schätzen Sie die möglichen, doch erheblichen finanziellen Konsequenzen für die Fördermittelempfänger ein?
Markus Ulbig, Staatsminister des Innern: Wir haben die Anträge in drei Kategorien eingeteilt. Ich habe darüber den Innenausschuss informiert.
Kategorie 1 sind Anträge, die bewilligungsfähig sind, Kategorie 2 sind Anträge, bei denen nachgebessert werden muss, und Kategorie 3 sind Anträge, die keine Genehmigung bekommen werden.
Bei denjenigen, die der Kategorie 1 zuzuordnen sind, wird derzeit am Bewilligungsbescheid gearbeitet, und für diese ist auch ein vorzeitiger förderunschädlicher Maßnahmenbeginn erlassen worden mit dem Hinweis darauf, dass die endgültige Zuwendung unter der Voraussetzung ergehen wird, dass diese Anti-Extremismuserklärung oder die Demokratieerklärung unterzeichnet wird.