Datum: 09. September 2011

PM 2011-283: Bericht des Datenschutzbeauftragten – Minister Ulbig und Martens müssen Rechtswidrigkeit der Funkzellenerhebung einräumen, Betroffene benachrichtigen und Daten löschen

Zu dem Bericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig zu Funkzellenabfragen und anderen Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung durch Polizei und Staatsanwaltschaft Dresden am 13., 18. und 19. Februar 2011 in Dresden erklärt Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
"Ich bedanke mich für den ausführlichen und sorgfältigen Bericht des Datenschutzbeauftragten, Herrn Schurig. Er entlarvt die rechtlich haltlosen Beschönigungen der Minister Markus Ulbig (CDU) und Dr. Jürgen Martens (FDP), mit der diese die Öffentlichkeit bisher über eine der bundesweit größten Masseneingriffe in die Kommunikations-, Versammlungs- und Religionsfreiheit beschwichtigt hatten. Die Minister müssen endlich die Rechtswidrigkeit der Funkzellenabfragen gegen bekannt Unschuldige eingestehen und daraus die von Schurig geforderten Konsequenzen ziehen."
Bemerkenswert sind die Ausführungen zum Zustandekommen der richterlichen Anordnung der Funkzellenabfrage. Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte ihren Antrag auf Genehmigung einer Funkzellenabfrage bereits als vorformulierten Beschluss des Amtsgerichts mit dessen Briefkopf beim Amtsrichter vorgelegt, der diesen dann einfach unterschrieben hatte.
"Das Verfahren zur Funkzellenabfrage kann nur als Karikatur des Rechtsstaats bezeichnet werden. Offenbar fehlt es an der erforderlichen Sensibilität für den Schutz unserer Grundrechte."
"Die Staatsregierung muss jetzt alles veranlassen, um die eingetretenen Grundrechtsbeschädigungen nicht weiter anwachsen zu lassen. Ich fordere Justizminister Dr. Martens auf, dafür zu sorgen, dass die unschuldig Betroffenen unverzüglich benachrichtigt werden und deren Daten nicht in weitere Dateien überführt sondern gelöscht werden."
"Die hilfreichen Vorschläge des Datenschutzbeauftragten zu einer Änderung der Strafprozessordnung werden wir prüfen." » Bericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten » weitere Informationen zur Handydatenaffäre