Datum: 12. September 2011

PM 2011-285: GRÜNE weisen Kritik am sächsischen Datenschutzbeauftragten zurück

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag weist die Kritik des Präsidenten des Oberlandesgerichts, Ulrich Hagenloch und des Sächsischen Richtervereins am sächsischen Datenschutzbeauftragten entschieden zurück.
"Sollten die Richter allen Ernstes die Auffassung vertreten, dass Entscheidungen der Polizei und Staatsanwaltschaft nicht mehr der Kontrolle des Datenschutzbeauftragten unterliegen, wenn ein Richter sie genehmigt hat, würden sie seine, durch den Artikel 57 der Sächsischen Verfassung zugewiesene, Aufgabe beschneiden", erklärt Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion.
"Wer den Bericht des Datenschutzbeauftragten wirklich gelesen hat, wird unschwer feststellen können, dass der Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig die Kritik an den richterlichen Entscheidungen peinlichst vermieden hat. Entsprechend muss der sächsische Richterverein eine Betroffenheit der Unabhängigkeit der Richter auch erst konstruieren", so der Abgeordnete.
"Gerichtliche Entscheidungen müssen auch dem Rechtsfrieden dienen. Ich wünsche mir, dass die sächsische Richterschaft erkennt, dass sie ihre Entscheidungen auch den juristischen Laien verständlich machen müssen. Keiner der Zehntausenden Betroffenen der Funkzellenabfrage wird glauben, dass ein Richter diesen schweren Eingriff in seine Grundrechte tatsächlich ernsthaft geprüft hat, wenn er einen vorformulierten Beschluss abzeichnet. Dies bleibt auch dann so, wenn diese Verfahren üblich und von der obergerichtlichen Rechtsprechung akzeptiert sind", so Lichdi.

Hintergrund:
Der Datenschutzbeauftragte hat gemäß Artikel 57 Sächsische Verfassung Verfassungsrang. Es ist nach Paragraf 27 Sächsisches Datenschutzgesetz seine Aufgabe, öffentliche Stellen, damit auch Staatsanwaltschaft und Polizei, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu kontrollieren.