Datum: 15. September 2011

PM 2011-290: Rechte der eingetragenen Lebenspartnerschaften Homosexueller wieder nicht beachtet

Die innenpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Eva Jähnigen, kritisiert nach dem Beschluss des "Gesetzes zur Anhebung der Altersgrenzen und zur Änderung weiterer beamtenrechtlicher Regelungen" (Drs. 5/6796) die wiederholte Verabschiedung eines sächsischen Gesetzes ohne Berücksichtigung der Rechte der eingetragenen Lebenspartnerschaften Homosexueller.
 
"Trotz anderer Zusagen vergibt die CDU-geführte Koalition erneut die Chance, das Landesrecht endlich an Bundes- und Europarecht anzupassen. Das ist ein politischer Offenbarungseid."
Die Berücksichtigung der Rechte homosexueller Beamter waren in den Anhörungen zum eben beschlossenen Gesetz von Beamtenbund und Gewerkschaft der Polizei ausdrücklich gefordert worden. Jähnigen hält es unverständlich, dass wiederum nur auf die seit Jahren ausstehende Dienstrechtsreform verwiesen wird.
"Damit nimmt der Freistaat weiter die Diskriminierung der Betroffenen und Kosten durch unnötige Gerichtsverfahren in Kauf."
"Die Einzelanpassung von Gesetzen funktioniert offenbar nicht. Ich schlage vor, dass das Parlament die Staatsregierung verpflichtet, alle Landesgesetze im Sternverfahren an das Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft anzupassen."
Ein solches Gesetzgebungsverfahren kann nach Auffassung von Jähnigen in wenigen Monaten abgeschlossen werden. Schon seit der Großen Anfrage der GRÜNEN-Fraktion seien die zu ändernden Gesetze der Regierung lange bekannt.
 
» Große Anfrage "Situation heterosexueller in Sachsen" (Drs. 5/5009)
» Auswertung der Große Anfrage "Situation heterosexueller in Sachsen"