PM 2011-295: Gemeinsame Justizvollzugsanstalt der Länder Sachsen und Thüringen braucht mehr Plätze für „offenen Vollzug“
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag kritisiert den Beschluss der Landesregierungen von Sachsen und Thüringen zum Bau einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt (JVA) für Sachsen und Thüringen.
"Während der Öffentlichkeit die Standortsuche als zentrale Frage dargeboten wird, darf nicht der Blick für das Konzept der JVA verloren gehen", so Elke Herrmann, Sprecherin für Strafvollzug der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag.
"Dass von den insgesamt geplanten 940 Haftplätzen nur 40 für den offenen Vollzug vorgesehen sind, widerspricht geltendem Recht. Der geschlossene Vollzug darf gem. Paragraf 10, Absatz 2 Strafvollzugsgesetz nur <<im Übrigen>> zur Anwendung gelangen. Für geeignete Gefangene ist im Grundsatz der offene Vollzug als Regelvollzug vorgesehen. Justizminister Dr. Jürgen Martens (FDP) muss nachbessern, die Zahl der Haftplätze für offenen Vollzug erhöhen und dies bei den Planungen für den Neubau berücksichtigen."
"Bei einem Gefängnisneubau sollte es hauptsächlich darauf ankommen, die Unterbringungs- und Resozialisierungsmöglichkeiten zu verbessern", verlangt Herrmann. "Der offene Vollzug ist besser als der geschlossene Vollzug geeignet, die Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu fördern und damit auch den Schutz der Allgemeinheit zu verbessern."
Die Rückfall- und Wirkungsforschung bestätigt, dass die Rückfallquoten im offenen Vollzug geringer als im geschlossenen Vollzug ausfallen.
Hintergrund:
In Sachsen lag im Jahr 2009 der Anteil der Gefangenen, die im offenen Vollzug untergebracht waren, bei 9,1 Prozent. Die Zahlen liegen knapp unter dem ostdeutschen Durchschnitt, aber nur bei der Hälfte des westdeutschen Durchschnitts.
In den Ländern Berlin und NRW werden fast 30 Prozent aller Gefangenen im offenen Vollzug untergebracht.