Datum: 29. September 2011

PM 2011-300: 2. Untersuchungsausschuss – GRÜNE: Zeugenvernehmung bestätigt Ungereimtheiten im Prozess wegen Klockzin-Attentat

Nach der heutigen Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Ulrich Sommer, erklärt Eva Jähnigen, Vertreterin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss:
"Der Zeuge hat für mich glaubwürdig, nachvollziehbar und detailliert bestätigt, wie außergewöhnlich die Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage gegen die Hintermänner und Auftraggeber des Klockzin-Attentats im Jahr 1994 war, während die Täter zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt wurden."
"Ich verstehe auch nicht, warum die Staatsanwaltschaft Dresden ein Verfahren gegen Herrn Prof. Dr. Sommer wegen übler Nachrede aufgrund von Einlassungen in einem Wiederaufnahmeantrag eingeleitet hatte. Der Zeuge hat im Ausschuss eindeutig ausgesagt, dass er lediglich Dritte zitiert hat, um die Wideraufnahmegründe für seinen Mandanten zu begründen und sich die Aussagen keineswegs als eigene Wertungen oder Aussagen zu eigen gemacht hat. Auf welcher Grundlage die Staatsanwaltschaft Auszüge aus dem Wideraufnahmeantrag an den Betroffenen weitergeleitet hat, bleibt erklärungsbedürftig."
 
"Das vom Zeugen geäußerte Entsetzen darüber, wie diese außergewöhnliche und <<unbarmherzige>> Entscheidung von der hiesigen Justiz verteidigt wird, ist für mich verständlich, wenn offenbar die Staatsanwaltschaft Dresden selbst die Strafantragstellung initiiert hat, um die Prozessvoraussetzungen für ein Ermittlungsverfahren gegen Herrn Prof. Dr. Sommer herbeizuführen.
Es wird jetzt darauf ankommen, diese Ungereimtheiten durch weitere Beweiserhebungen aufzuklären."