Datum: 29. September 2011

PM 2011-305: Sächsisches Standortegesetz – GRÜNE: Nicht entscheidungsreif!

Zu der heute im Sächsischen Landtag stattgefundenen Anhörung zu der Notwendigkeit und den Grundsätzen eines Sächsischen Standortegesetzes resümiert Eva Jähnigen, innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
"Die Sachverständigen haben mich in meiner grundsätzlichen Kritik an dem Standortkonzept der Staatsregierung bestätigt: Das Gesetzesvorhaben ist nicht entscheidungsreif, es fehlt an vollständigen Kostenprognosen und solider Personalplanung."
So bezeichnete der Vertreter des Bundes der Steuerzahler, Knut Schreiter, die Abschätzung der Kostenfolgen als schwammig und intransparent. Günter Steinbrecht, Vorsitzender des Beamtenbundes befürchtete ebenfalls, dass die Kostenprognosen zu gering ausgefallen sind.
"Bereits in Auswertung der Antworten auf unsere Große Anfrage zum Standortkonzept (Drs 5/5648) haben wir gefordert, dass die Staatsregierung umfassende  und nachvollziehbare Kostenprognosen für die neuen Standorte vorlegt. Wenn jedoch wegen fehlender Feinkonzepte die Kosten für die Standorte der Landesdirektionen, des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr und die Verlegung des Sitzes der Sächsischen Aufbaubank und des Rechnungshofes nicht beziffert werden können, kann der Landtag nicht darüber entscheiden."
Deutlich wurde bei der Anhörung auch, dass die Staatsregierung keine solide Personalplanung verfolgt. Bis zum Jahr 2020 kann der geplante Stellenabbau von 17.000 Stellen allein über Altersabgänge erfolgen. Der Vertreter des Sächsischen Landkreistages, André Jacob, bescheinigte der Staatsregierung bereits für die letzten zehn Jahre eine <<nichtvorhandene Personalplanung>>, mit der Folge, dass Sachsen über einer vollkommen überalterte Verwaltung verfügt.
"Ich fordere den für die Staatsmodernisierung zuständigen Justizminister Jürgen Martens (FDP) auf, vor der abschließenden Beratung des Standortegesetzes ein Personalentwicklungskonzept vorzulegen, das vor allem Neueinstellungsbedarfe analysiert und berücksichtigt. Nur so kann den weiteren altersbedingten Abgängen von 30.000 Bediensteten bis 2030 begegnet werden. Dann können wir nochmals über die tatsächlichen Kosteneinsparungen beim Personal und eine wirkliche Staatsmodernisierung reden."
 
» Große Anfrage (Drs 5/5648)