Datum: 29. September 2011

PM 2011-311: Standortgesetz entbehrt sowohl sachlicher als auch wirtschaftlicher Grundlagen

Zu der heutigen Anhörung zum Standortgesetz für den Geschäftsbereich des Finanzministeriums erklärt Antje Hermenau, haushalts- und finanzpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
"Die Sachverständigen haben meine Skepsis gegenüber dem Umzug der Sächsischen Aufbaubank (SAB) nach Leipzig nicht ausräumen können. Offensichtlich gibt es sowohl bei der Staatsregierung als auch bei der SAB keine Klarheit darüber, welche Aufgaben die SAB übernehmen soll, wenn das Fördergeschäft zurück geht. Das macht es schwer, das Vorhaben zu bewerten."  
"Die Staatsregierung mache den dritten Schritt vor dem ersten, sagte ein Vertreter des Sächsischen Rechnungshofes, und brachte damit auch meine Kritik an den Umzugsplänen der Staatsregierung auf den Punkt. Die Frage nach Immobilie und Standort kommt zum Schluss. Davor müssen Aufgaben und dazugehöriges Personal geklärt." 
"Selbst wenn der Umzug der SAB von Dresden nach Leipzig strukturpolitisch relevant sein sollte – was die Experten nicht eindeutig bestätigen konnten-, ist die Staatsregierung in der Pflicht, die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme zu belegen. Auch in diesem Punkt stimme ich mit dem Vertreter des Sächsischen Rechnungshofes überein."
"Das Fazit der heutigen Anhörung ist: Der geplante Umzugsmarathon der Staatsregierung ist weder sachlich noch wirtschaftlich begründet. Die Ziele des Gesetzes lassen sich mit diesem Gesetzentwurf nicht erreichen."