Datum: 29. September 2011

PM 2011-314: Handyaffäre – Öffentliche Anhörung zu Konsequenzen aus dem Bericht des Datenschutzbeauftragten im Dezember im Landtag

Am 7. Dezember diesen Jahres wird es eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss des Landtags zu den Konsequenzen aus dem Bericht des Datenschutzbeauftragten zur Handyaffäre geben.
Das beschloss gestern Nachmittag der Verfassungs- und Rechtsausschuss des sächsischen Landtags auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
In ihrem Antrag verlangt die GRÜNE-Fraktion von der Staatsregierung eine detaillierte Stellungnahme zu den Feststellungen und Beanstandungen des Sächsischen Datenschutzbeauftragten in seinem Bericht zur Handydatenerfassung am 13., 18. und 19. Februar 2011 in Dresden (Drs. 5/6787).
"Wir halten verbindliche Handreichungen und Leitlinien für Staatsanwaltschaft und Polizei für notwendig, um in Zukunft den rechtskonformen und verhältnismäßigen Einsatz der Funkzellenabfrage als strafprozessuale Ermittlungsmaßnahme zu gewährleisten", so Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der GRÜNEN-Fraktion.
Die öffentliche Expertenanhörung findet am Mittwoch, dem 7. Dezember 2011, 10:00 Uhr statt. » Grüner Antrag ‚Nichtindividualisierte Funkzellenabfragen im Freistaat Sachsen sofort beschränken‘ (Drs. 5/7033)