Datum: 29. September 2011
PM 2011-315: Immunität von André Hahn – GRÜNE: Verdachtsmomente für willkürliche Strafverfolgung sind nicht ausgeräumt
Zur Frage der Aberkennung der Immunität von Linke-Fraktionschef André Hahn erklärt Karl-Heinz Gerstenberg, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
"Die Verdachtsmomente für eine willkürliche Strafverfolgung des Abgeordneten Dr. Andre Hahn sind für mich weiterhin nicht ausgeräumt. Gegen andere Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Blockade wurde das Verfahren wegen geringer Schuld eingestellt. Die Staatsanwaltschaft hat nach meiner Einschätzung keine hinreichenden Tatsachen vorgetragen, die eine Tathandlung begründen könnten, die nicht allein an Dr. Hahns parlamentarischer Stellung als Fraktionsvorsitzender anknüpft. Genau davor soll aber das Immunitätsrecht den Abgeordneten schützen."