PM 2011-316: Einbürgerung in Sachsen transparent und aktiv gestalten
Anlässlich der heutigen Anhörung im Innenausschusses des Sächsischen Landtags zu einem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für offenere und zügigere Einbürgerungsverfahren und eine bundeseinheitliche Anwendung des Staatsbürgerschaftsrechts erklärt Elke Herrmann, migrationspolitische Sprecherin der Grünen:
"Die sächsische Rechtspraxis in Einbürgerungsangelegenheiten muss unbedingt geändert werden. Es kann nicht sein, dass einbürgerungswillige Bürgerinnen und Bürger in Sachsen schlechter behandelt werden als zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen. Die Staatsregierung hat dafür Sorge zu tragen, dass das Staatsbürgerschaftsrecht einheitlich angewendet wird."
Die geladenen Sachverständigen waren sich zudem darin einig, dass die sächsische Einbürgerungspraxis besonders restriktiv ist. "Diese Haltung schreckt ab und hat nichts mit einer Willkommenskultur zu tun. Sie bewirkt das ganze Gegenteil. Wartezeiten von sechs Jahren und mehr bis zur vollzogenen Einbürgerung müssen endlich der Vergangenheit angehören", so Herrmann weiter.
"Zuwanderungspolitik muss im Freistaat endlich ernsthaft betrieben und darf nicht länger ausschließlich unter dem Stichwort des Fachkräftemangels diskutiert werden."
» GRÜNER Antrag ‚Einbürgerung in Sachsen – transparent und aktiv gestalten‘ (Drs 5/5693)
» Thesen des Sachverständigen der GRÜNEN-Fraktion RA Michael Ton (Dresden)