Datum: 01. Oktober 2011

PM 2011-320: Standortegesetz sofort stoppen und einer Wirtschaftlichkeitsprüfung unterziehen

Der Präsident der Sächsischen Rechnungshofes, Prof. Binus, hatte in der heutigen Anhörung zum Sächsischen Standortegesetz erstmals Gelegenheit, zu der von der Staatsregierung geplanten Verlegung seines Sitzes von Leipzig nach Döbeln Stellung zu nehmen. Antje Hermenau, haushalts- und finanzpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN resümiert:
"Es ist ein Angriff auf die Unabhängigkeit des Sächsischen Rechnungshofes, wenn die Staatsregierung ihn in der zentralen Frage des Standortes nicht in ihre Entscheidungen einbezieht."
"Dass die Staatsregierung das Standortkonzept keiner Wirtschaftlichkeitsüberprüfung unterzogen hatte, ist hingegen ein Offenbarungseid."
Die Übersicht über die Gesamtkosten des Konzeptes, die der zuständige Minister Dr. Jürgens Martens (FDP) der GRÜNEN Fraktion auf ihre Große Anfrage (5/5648) gegeben hat, bezeichnete Binus als „hausbacken“. So seien bei den Folgekosten nach einem Umzug noch nicht einmal die Bewirtschaftungskosten für einen Döbelner Standort ausgewiesen worden.
"Ich bin der festen Überzeugung, dass das Parlament noch erhebliche Überarbeitungen an dem von der Staatsregierung vorgelegten Standortekonzept machen muss. Die Staatsregierung kann das unterstützen, indem sie die Umsetzung des Standortegesetzes stoppt und zunächst dem Parlament umfassende Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vorlegt."
"Wir schlagen vor, in der parlamentarischen Arbeit die Einigung auf Zielgrößen  bei den notwendigen Einsparungen in den Mittelpunkt zu rücken und das Potential der Betroffenen, wirtschaftliche und kreative Umsetzungsvorschläge zu entwickeln, stärker in den Fokus zu nehmen."
» Große Anfrage (Drs 5/5648)