Datum: 04. Oktober 2011

PM 2011-322: Verfassungsklage auf Offenlegung der Errichtungsanordnung der polizeilichen Datenbank IVO eingereicht

Der GRÜNEN-Landtagsabgeordnete Johannes Lichdi klagt gemeinsam mit der Landtagsabgeordneten Julia Bonk (LINKE) auf Offenlegung der Errichtungsanordnung der polizeilichen Datenbank für ‚Integrierte Vorgangsbearbeitung‘ (IVO).
Die Klage beim Sächsischen Verfassungsgerichtshof in Leipzig wurde am 13. September eingereicht.
Inhaltlich geht es den beiden Abgeordneten um die vollständige Beantwortung einer von ihnen gemeinsam gestellten Kleinen Anfrage. Die Abgeordneten wollen die Errichtungsanordnung erhalten, in denen die Kriterien für Speicherungen in der polizeilichen Datenbank für Vorgänge ‚IVO‘ festgeschrieben sind.
"Wir Abgeordneten sind nach der Verfassung aufgerufen, die Staatsregierung und die nachgeordneten Behörden zu kontrollieren. Als Mitglieder des Landtags sind wir verpflichtet, die polizeilichen Eingriffe zu beobachten, um gegebenenfalls korrigierend durch Änderungen des Polizeigesetzes eingreifen zu können. Dazu müssen wir die Grundlagen der polizeilichen Datenspeicherungen kennen", so Johannes Lichdi, der auch rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag ist.
"In der IVO-Datenbank waren im Januar 2010 über 7,3 Mio. Personendatensätze erfasst. Ungefähr 12.500 Polizeibeamte haben Einsicht und mehrere hundert Beamte haben Schreibrechte, ihnen ist also die Errichtungsanordnung bekannt."   
"Die Staatsregierung kann sich nicht auf Geheimnisschutz berufen. Es kann nicht sein, dass fast alle Polizeibeamte Kenntnis haben, aber nicht die zur Kontrolle und Beobachtung berufenen Abgeordneten. Zudem ist die Errichtungsanordnung für entsprechende Datenbanken des Bundeskriminalamtes öffentlich zugänglich."
» Antrag beim Verfassungsgerichtshof (Klageschreiben)
» BKA-Datenverordnung