PM 2011-326: Keine Staatsmodernisierung ohne Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag lässt in Sachen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaft nicht locker.
Gemeinsam mit Linken und SPD bringt die GRÜNE-Fraktion am Mittwoch nächster Woche einen entsprechenden Antrag in der Landtagssitzung zur Abstimmung.
"Es ist ein Skandal, dass in Sachsen Menschen, die in eingetragener Lebenspartnerschaft leben, vorsätzlich diskriminiert werden, indem ihnen das nun schon seit zehn Jahren zustehende Recht auf Gleichstellung mit der Ehe vorenthalten wird", kritisiert Eva Jähnigen, innenpolitische Sprecherin der Fraktion.
"Die sogenannte Staatsmodernisierung will die Staatsregierung ohne Anpassung des sächsischen Rechts an geltendes Bundesrecht und an die gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung sowie europarechtliche Vorgaben durchsetzen."
In dem gemeinsamen Antrag fordern die Fraktionen die Staatsregierung auf, sächsisches Recht endlich an das Lebenspartnerschaftsgesetz anzupassen.
"Die Zusage der Staatsregierung, bei ohnehin anstehenden Reformen, entsprechende Anpassungen an das Lebenspartnerschaftsgesetz vorzunehmen, ist zu einer Luftnummer verkommen. Bei dem erst jüngst reformierten sächsischen Beamtenrecht wurde erneut auf eine Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe verzichtet."
» Antrag ‚Keine Staatsmodernisierung ohne Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft – das Recht der Bundesrepublik Deutschland und der EU in Sachsen endlich umsetzen‘ (Drs 5/7079)
Hintergrund:
Das Lebenspartnerschaftsgesetz, das die rechtliche Gleichstellung der Ehe mit der Lebenspartnerschaft vorsieht, ist seit 2001 in Kraft. In der Folge war das Landesrecht, das besondere Rechte aber auch Pflichten für Ehepartner regelt, um das Rechtsinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft zu ergänzen. Das ist in Sachsen bis heute nicht geschehen. So werden zum Beispiel sächsischen verpartnerten Beamten zustehende Familienzuschläge oder Witwen/Witwerversorgungen rechtswidrig vorenthalten.