PM 2011-332: Gutachten – Juristischer Dienst zweifelt an Zulässigkeit der sogenannten Demokratieerklärung für das Landesprogramm Weltoffenes Sachsen
Der Juristische Dienst des Sächsischen Landtags hat erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit der sogenannten Demokratieerklärung für das Landesprogramm Weltoffenes Sachsen. Dies ist jetzt in einem Gutachten nachzulesen, das die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt hatte.
"Das Gutachten des Juristischen Dienstes ist eine heftige Ohrfeige für CDU-Innenminister Markus Ulbig. Neben der politischen Absurdität gab es immer auch schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken, die jetzt bestätigt wurden."
"Das Gutachten dokumentiert in aller Klarheit, dass die Demokratieerklärung in nicht gerechtfertigter Weise in das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung eingreift und gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgebot (Art. 18 Abs. 1) der Sächsischen Verfassung sowie Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes verstößt. Die Förderrichtlinie des Weltoffenen Sachsen stellt laut Juristischem Dienst keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Abgabe einer Demokratieerklärung dar."
"Damit sind wesentliche Bedenken meiner Fraktion bestätigt worden. Ich fordere Staatsminister Ulbig auf, umgehend von der Demokratieerklärung Abstand zu nehmen. Schon jetzt hat die Einführung erheblichen politischen Schaden angerichtet: Vereinen laufen die Ehrenamtlichen weg, sie mussten zum Teil ein halbes Jahr auf die Auszahlung der Fördermittel warten und ihre Arbeit vorfinanzieren."
"Statt einen Beitrag zur Demokratieförderung zu leisten, hat Innenminister Ulbig das glatte Gegenteil erreicht."
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