PM 2011-337: GRÜNE fordern Tempolimit von 120km/h auf Sachsens Autobahnen
Die GRÜNE-Fraktion fordert angesichts von Klimawandel, steigenden Lärmproblemen und einer höheren Verkehrssicherheit die Einführung eines generellen Tempolimits von 120 km/h auf sächsischen Autobahnen sowie ein Tempolimit von 100 km/h auf den stadtnahen Abschnitten in Dresden, Chemnitz, Leipzig und Plauen.
Außerdem wird die Staatsregierung aufgefordert, sich im Bundesrat für eine bundesweit einheitliche Lösung einzusetzen.
"Die Vorteile liegen klar auf der Hand", erklärt Eva Jähnigen, verkehrspolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion in Sachsen. "Keine andere Maßnahme im Verkehrsbereich ist geeigneter, sowohl Kraftstoffverbrauch als auch CO2-Emissionen zu senken. Dem sächsischen Klimaziel, den Kraftstoffverbrauch um 20 Prozent bis 2020 zu verringern, kämen wir damit ein großes Stück näher."
Doch nicht nur die Allgemeinheit, auch persönlich würden Autofahrer profitieren: "Wer langsamer fährt und weniger Sprit verbraucht, spart Geld", so Jähnigen.
Zudem würde die Zahl tödlicher Unfälle zurückgehen.
"Immerhin 70 Prozent aller tödlichen Autobahn-Unfälle in Deutschland ereignen sich auf Abschnitten ohne Geschwindigkeitsbegrenzung. Auch wenn die Zahl der Toten und Schwerverletzten beständig rückläufig ist, können wir mit einem generellen Tempolimit auf einen Schlag deutlich mehr erreichen", erläutert die Verkehrspolitikerin.
"FDP-Verkehrsminister Sven Morlok vergleicht Äpfel mit Birnen, wenn er dem entgegenhält, dass Autobahnen die sichersten aller Straßen seien. Die Situation an einer Bundesstraße mit Kreuzungen, Ampeln, Fußgängern und Fahrradfahrern ist einfach eine andere", so Jähnigen.
"Für belastbare Aussagen, muss man einen Autobahnabschnitt mit Tempolimit mit einem Autobahnabschnitt ohne Tempolimit vergleichen. Brandenburg hat dies in einem Modellversuch getan und kam zu eindeutigen Ergebnissen: Dort, wo in Brandenburg Tempolimits auf Autobahnen eingeführt wurden, ging die Zahl der Unfälle und Verkehrstoten um 20-50 Prozent zurück."
"Wenn es um den Schutz der Bevölkerung vor Verkehrslärm geht, stellt sich Morlok ebenfalls taub. Dabei werden gerade die stadtquerenden Autobahnabschnitte zunehmend zum Problem. Morloks Brandenburger Amtskollege Jörg Vogelsänger hat gezeigt, dass es durchaus möglich ist, aus Lärmschutzgründen Tempolimits für Autobahnabschnitte anzuordnen, die im besonderen Maße zur Entlastung nahe gelegner Wohngebiete beitragen."
"Im Gegensatz zu langfristigen und kostenintensiven Lärmminderungsmaßnahmen, wie dem Bau von Lärmschutzwänden und der Nachrüstung der Fahrbahndecken mit offenporigem Asphalt, können Tempolimits schnell und kostengünstig zur Entlastung der Bevölkerung beitragen" so Jähnigen.
Hintergrund: » Grüner Antrag "Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen" (Drs. 5/6993)
Die Bundesrepublik Deutschland ist der einzige Staat in Europa ohne allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung für Pkw auf Autobahnen. Die Spanne der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für Pkw auf Autobahnen in Europa beginnt bei 110 km/h (Norwegen). Italien, Belgien, Griechenland, Finnland, Portugal, die Schweiz, Großbritannien und Spanien haben eine Obergrenze bis max. 120 km/h. Die höchsten Obergrenzen liegen bei 130 km/h.
Das Umweltbundesamt hat berechnet, dass die Einführung eines Tempolimits von 120 km/h die CO2-Emissionen bei Fahrten auf der Autobahn um neun Prozent senken würde.