PM 2011-341: Abschaffung des Solidaritätsbeitrags? – GRÜNE: FDP-Chef Zastrow spielt mit dem Feuer
Die Forderung von Sachsens FDP-Chef Holger Zastrow nach Abschaffung des Solidaritätsbeitrags kommentiert Ante Hermenau, Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
"FDP-Chef Zastrow spielt mit dem Feuer. Wer aus einem ostdeutschen Land den Soli in Frage stellt, darf sich nicht wundern, wenn ihm der Solidarpakt gekürzt wird."
"Würde der Vorschlag von Zastrows realisiert, fehlten im Bundeshaushalt 12 bis 13 Mrd. Euro. Wie diese Lücke geschlossen und welche Ausgaben gekürzt werden sollen, darüber schweigt sich Sachsens FDP-Chef aus. Das ist nicht neu. Bei der Frage, wie die in den Wahlkämpfen 2009 von der FDP vollmundig versprochenen Steuersenkungen finanziert werden sollen, sind die Liberalen nie über Plattitüden hinaus gekommen."
"Die Steuersenkungsfantasien von Herrn Zastrow sind weltfremd. Angesichts der schwierigen Finanzsituation auf allen staatlichen Ebenen und der immensen öffentlichen Verschuldung, sind Steuersenkungen derzeit nicht nur nicht zu finanzieren, die überwiegende Zahl der Bürgerinnen und Bürger will sie auch nicht."
"Die Gesamteinnahmen aus dem Soli belaufen sich derzeit auf etwa 12 bis 13 Mrd. Euro. Im Jahr 2013 sollen im Rahmen des Solidarpakts (Korb 1) Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (SoBEZ) in Höhe von ca. 6,5 Mrd. Euro an die neuen Länder ausgezahlt werden. Doch auch die im Bundeshaushalt verbleibenden ‚freien Mittel‘ von etwa 6 Mrd. Euro hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble lange verplant."
Hintergrund:
» Höhe der Steuereinnahmen des Bundes durch den Solidaritätszuschlag von 2004 bis 2011 (in Milliarden Euro)
Zur Deckung von teilungsbedingten Sonderlasten aus dem bestehenden starken infrastrukturellen Nachholbedarf und zum Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft erhalten die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen insgesamt in den
Jahren 2005 bis 2019 folgende Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen:
im Jahr 2005 | 10.532.613.000 Euro | |
im Jahr 2006 | 10.481.484.000 Euro | |
im Jahr 2007 | 10.379.225.000 Euro | |
im Jahr 2008 | 10.225.838.000 Euro | |
im Jahr 2009 | 9.510.029.000 Euro | |
im Jahr 2010 | 8.743.091.000 Euro | |
im Jahr 2011 | 8.027.283.000 Euro | |
im Jahr 2012 | 7.260.345.000 Euro | |
im Jahr 2013 | 6.544.536.000 Euro | |
im Jahr 2014 | 5.777.598.000 Euro | |
im Jahr 2015 | 5.061.790.000 Euro | |
im Jahr 2016 | 4.294.852.000 Euro | |
im Jahr 2017 | 3.579.043.000 Euro | |
im Jahr 2018 | 2.812.105.000 Euro | |
und im Jahr 2019 | 2.096.297.000 Euro |