Datum: 03. November 2011

PM 2011-355: Stellenabbaubegleitgesetz – GRÜNE: Fachkräftegewinnung ist das Gebot der Stunde, nicht der Stellenabbau

Gesetz geht nicht weit genug
Zur heutigen Anhörung des Haushalts- und Finanzausschusses zum Stellenabbaubegleitgesetz (Drs. 5/7043) der CDU/FDP-Fraktion erklärt Annekathrin Giegengack, stellvertretendes Mitglied der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss:
"Beamten die Möglichkeit des Vorruhestandes einzuräumen, ist ein grundsätzlich begrüßenswerter Ansatz. Diesem Fazit der Sachverständigen kann ich mich nur anschließen. Doch das Gesetz geht nicht weit genug."
"Die Koalition blendet vollkommen aus, dass das Problem der Verwaltung in den nächsten 20 Jahren nicht der Stellenabbau sein wird, sondern die Gewinnung von gut ausgebildeten, jungen Fachkräften für die Verwaltung."
Das vorgelegte Gesetz beschleunige lediglich den Abbau von Beamtenstellen und selbst das sei ungewiss.
"Die Sachverständigen konnten nicht sagen, wie viele Beamte von dieser Regelung überhaupt Gebrauch machen werden."
"Mehrere Sachverständige unterstützten in der Anhörung unseren kürzlich eingebrachten Antrag zur Erstellung eines umfassenden Personalkonzepts, das alle Verwaltungsbereiche und auch Angestellte einschließt. Nur so kann der Freistaat eine leistungsfähige Verwaltung auch in Zukunft sichern." » GRÜNER Antrag ‚Geplanter Abbau von 17.000 Stellen bis 2020 und Überalterung der Sächsischen Verwaltung – Personalkonzept für den Bereich der Landesverwaltung dringend erforderlich‘ (Drs. 5/7257) Hintergrund:
Die Zahl der Stellen im öffentlichen Dienst sollen nach den Plänen der Staatsregierung bis 2020 um 17.000 Stellen abgesenkt werden. Allein durch Altersabgänge werden bis dahin rund 20.000 Stellen frei. Allerdings scheiden zwischen 2020 und 2030 weitere 30.000 Bedienstete aus der Landesverwaltung aus. Berücksichtigt man die geplanten Neueinstellungen bei der Polizei von 3.000 Beamten, verbleiben für die restliche Landesverwaltung auch mit den 450 zusätzlich eingesparten Stellen durch das Stellenabbaubegleitgesetz keine nennenswerten Einstellungskorridore.
Prof. Dr. Georg Hirte, TU Dresden, rechnete in der Anhörung in seinem Beispiel zu den fiskalischen Auswirkungen des Gesetzes mit einer Inanspruchnahme durch zehn Prozent der Betroffenen. Das wären 150 Beamte. Bei einer hoch gegriffenen Inanspruchnahme durch 30 Prozent der Beamten, wären das höchstens 450 Beamte.