PM 2011-365: GRÜNE: Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) war an Festlegung neuer Behördenstandorte nicht beteiligt
Zur heutigen Anhörung zum Standortkonzept der Staatsregierung auf eine Große Anfrage der GRÜNEN-Landtagsfraktion (Drs. 5/5648), erklärt Eva Jähnigen, innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
"Justizminister Jürgen Martens (FDP) hat Anfang Januar 2011 ein Standortkonzept vorgelegt, das die Kostenfragen für die Standorte vollkommen ausgeblendet hat. Das Sächsische Immobilien- und Baumanagement wurde zu einem Zeitpunkt mit der Erstellung eines Unterbringungskonzepts beauftragt, als die Entscheidung für die Umzüge längst gefallen war. Mit Blick auf die Kosten war das Standortkonzept also nie ergebnisoffen. Das bestätigte Prof. Dieter Janosch, Leiter des Sächsischen Immobilien- und Baumanagements (SIB). Er hatte in der Anhörung erklärt, dass das SIB nicht an der Erarbeitung des Standortkonzepts beteiligt war und erst nach der Verkündung des Kabinettsbeschlusses im Januar 2011 mit der Unterbringungskonzeption beauftragt worden war."
"Die Entscheidungen, die wir Parlamentarier jetzt fällen sollen, werden sich hinsichtlich ihrer Kosten erst in den nächsten Jahren in den Haushaltsgesetzen wiederfinden. Das ist zu spät für Einsparungen. Bevor keine vollständigen Kostenprognosen vorliegen, darf das Standortegesetz, mit dem ein großer Teil des Standortkonzepts der Staatsregierung umgesetzt wird, daher nicht verabschiedet werden."
Auch die weitere, von der GRÜNEN-Fraktion im Zusammenhang mit dem Standortgesetz beantragte heute erfolgte Anhörung zur Schließung der Gerichtsstandorte (Drs. 5/6475) ergab, dass es nicht um Kostenersparnisse geht und auch die propagierte Effizienzsteigerung im Bereich der Aufgabenerfüllung nur eine vage Hoffnungen ist.
Knut Schreiter vom Bund der Steuerzahler Sachsen äußerte die Befürchtung, dass mit dem Standortkonzept eine politische Entscheidung ohne Sachgründe gefällt wurde:
"Es fehlt an einem Prüfkatalog mit den wichtigsten wirtschaftlichen Kennzahlen, dazu gehört eine betriebswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Analyse genauso wie eine Aufgabenkritik."
Prof. Stefan Kofner, Professor für Immobilienmanagement an der Hochschule Zittau/Görlitz konstatierte, dass dem Standortkonzept keine Erschließung des gesamten Handlungsraumes zugrunde lag. Eventuell kostengünstigere Standort-Alternativen seien nicht geprüft worden.
» Große Anfrage der GRÜNEN-Fraktion "Standortkonzept der Staatsregierung" (Drs. 5/5648)
» GRÜNER Antrag "Zukunft der Gerichtsstandorte im Freistaat Sachsen – Leistungsfähige und bürgerfreundliche Justiz sicherstellen (Drs. 5/6475)