Datum: 09. November 2011

PM 2011-366: Anhörung zum Entwurf der Staatsregierung für ein Sächsisches Versammlungsgesetz

"Wie zu erwarten war, fiel die wiederholt und wortgleich eingebrachte Regelung zur Erleichterung von Versammlungsverboten an Erinnerungsorten  bei den anwesenden Rechtsexperten glatt durch", erklärt Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der GRÜNEN-Landtagsfraktion nach der heutigen Anhörung im Verfassungs- und Rechtsausschuss.
Herr Prof. Christoph Enders, Universität Leipzig, machte deutlich, dass nationalsozialistische Meinungen als solche nicht verboten werden können.

Der von der GRÜNEN-Fraktion benannte Sachverständige Prof. Dr. Ralf Poscher, Universität Freiburg, äußerte sein Unverständnis, dass die von der Staatsregierung selbst im Prozess vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof eingeräumten unglücklichen Formulierungen unverändert erneut eingebracht wurden.
Er hatte als Prozessvertreter der Fraktionen GRÜNE, Linke und SPD im April 2011 die Nichtigkeit des Sächsischen Versammlungsgesetzes erstritten und fordert in der Anhörung, die "wüste Kombinatorik im Paragraph 15 Abs. 2 Sächs. Versammlungsgesetz zu entwirren".
Nur Prof. Ulrich Battis, Humboldt-Universität Berlin, den die Staatsregierung mit der Erstellung eines Gegengutachtens zum Bericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten zur Funkzellenabfrage beauftragt hatte, äußerte keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
Einig waren sich die Rechtsprofessoren bei ihrer Bewertung, dass die wortgleiche Übernahme des Bundesversammlungsgesetzes aus dem Jahre 1953 wegen der Vielzahl veralteter Regelungen gegen die verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsanforderungen verstößt.
"Leider bleibt trotz des verheerenden Echos wenig Hoffnung, dass die Koalition ihr Scheitern einsieht und diesen handwerklich miesen, unnützen und verfassungswidrigen Gesetzentwurf zurückzieht", so Lichdi.