PM 2011-407: GRÜNE: Ulbig muss sich auf Innenministerkonferenz für eine stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung und die Aufnahme von Flüchtlingen aus Krisenländern einsetzen
Elke Herrmann, migrationspolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion, im Sächsischen Landtag fordert Innenminister Markus Ulbig (CDU) auf, sich bei der heute beginnenden Innenminister-Konferenz in Wiesbaden für eine Reform der Bleiberechtsregelungen einzusetzen.
"Nur eine Bleiberechtsregelung, die auch humanitären Grundsätzen genügt, ist auf Dauer geeignet, das Problem der Kettenduldungen zu lösen und den betroffenen Menschen eine gesicherte Lebensperspektive in Deutschland zu eröffnen."
"Wenn Innenminister Ulbig tatsächlich die Zuwanderung für Fachkräfte vereinfachen will, darf er nicht bei der Gruppe der schon seit Jahren hier lebenden und gut integrierten Ausländer die Augen verschließen. Auch sie bringen wichtige Potentiale für unsere Gesellschaft mit", so Herrmann.
Darüber hinaus fordert die grüne Abgeordnete den Innenminister auf, den Vorstoß von Rheinland-Pfalz zu unterstützen, und sich bei der Innenministerkonferenz für ein permanentes Aufnahmeprogramm von Flüchtlingen auszusprechen.
"Es ist unsere humanitäre Pflicht, kontinuierlich schutzbedürftige Flüchtlinge aus Krisengebieten aufzunehmen und ihnen eine Lebensperspektive zu bieten."
Hintergrund:
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Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN forderte bereits im September-Plenum mit dem Antrag "Flüchtlinge aufnehmen – Rahmenbedingungen für die dauerhafte Neuansiedlung Schutzbedürftiger aus Drittstaaten schaffen" (Drs. 5/5921), dass sich der Freistaat gegenüber dem Bund zu seiner humanitären Verpflichtung bekennt, Aufnahmebereitschaft bekundet und für einen gelingende Integration auch die Kommunen mit ins Boot holt.
Ende Juni 2011 lebten 87.000 Geduldete in Deutschland, davon über 51.000 länger als sechs Jahre. In Sachsen hatten bis zum Stichtag 31.12.2010 2772 Menschen diesen Aufenthaltsstatus.
Die im Jahr 2007 über §§104a, 104b in das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) aufgenommene – stichtagsgebundene – Bleiberechtsregelung und die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis auf Probe nach § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG durch Beschluss der Innenministerkonferenz im Dezember 2009 haben die weithin kritisierte Praxis der "Kettenduldungen" nicht beenden können. Zudem endet die Regelung am 31.12.2011.
Gründe für die Defizite der bisherigen Bleiberechtsregelungen sind die strikten Ausschlusskriterien, willkürlich festgesetzte Stichtage und überzogene Anforderungen, insbesondere an die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts. Die bisherigen Regelungen berücksichtigen humanitäre Härtefälle nur unzureichend.