Datum: 07. Dezember 2011

PM 2011-409: Handydatenaffäre in Dresden: Experten stärken Sächsischen Datenschutzbeauftragten in Öffentlicher Anhörung den Rücken

Anlässlich der heutigen Sachverständigenanhörung zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Funkzellenabfragen im Freistaat Sachsen sofort beschränken" im Ausschuss für Verfassung, Recht und Europa erklärt Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der GRÜNEN-Fraktion:
"Die Sachverständigen aus Justiz, Datenschutz und von den Gewerkschaften haben dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig in seiner Kritik am Vorgehen von Staatsanwaltschaft und Polizeidirektion Dresden sowie des Landeskriminalamtes im Fall der Funkzellenabfragen im Februar 2011 in Dresden den Rücken gestärkt."
Dr. Thilo Weichert (Landesdatenschutzbeauftragter von Schleswig-Holstein), von der GRÜNEN-Fraktion beauftragter Sachverständiger, verwies darauf, dass die Dresdner Funkzellenabfragen in Deutschland einzigartig, inhaltlich unverhältnismäßig und rechtswidrig waren.
Der Präsident des Landgerichts Görlitz, Friedrich-Leopold Graf zu Stolberg Stolberg, relativierte die Vorwürfe des Sächsischen Richtervereins und des Präsidenten des Oberlandesgerichts, Ulrich Hagenloch, der Sächsische Datenschutzbeauftragte habe mit den Beanstandungen von Polizei und Staatsanwaltschaft in die richterliche Unabhängigkeit eingegriffen: "Man muss das nicht so sehen wie Herr Hagenloch. Ich würde das tendenziell anders sehen."
Der ehemalige Sächsische Datenschutzbeauftragte, Rechtsanwalt Dr. Thomas Gießen, verwies auf die eigene Verantwortlichkeit von Polizei und Staatsanwaltschaft, die Verhältnismäßigkeit einer Ermittlungsmaßnahme zu prüfen und äußerte sein Unverständnis darüber, dass die Beschlüsse durch die Staatsanwaltschaft Dresden auf dem Briefbogen des Amtsgerichts Dresden vorformuliert worden waren.
Ralf Hron, DGB-Regionsvorsitzender Dresden Oberes Elbtal des DGB Sachsen,  verwies auf den Einschüchterungseffekt gegenüber der Zivilgesellschaft durch die heimlichen und uferlosen Funkzellenabfragen, bei der zu überwiegenden Anteil Unbeteiligte betroffen waren, die gegen den Naziaufmarsch demonstrieren wollten.
Dr. Weichert meinte, dass die Handreichung zur Funkzellenabfrage für die Polizei nicht ausreicht, um eine gesetzeskonforme Verhältnismäßigkeitsprüfung sicherzustellen.
"Ich halte es für eine ausgemachte Respektlosigkeit, dass sich die Staatsregierung weigert, öffentlich zum Bericht des Datenschutzbeauftragten Stellung zu nehmen, und auch seinen Forderungen nachkommt", so Lichdi abschließend. » Antrag der GRÜNEN-Fraktion "Nichtindividualisierte Funkzellenabfragen im Freistaat sofort beschränken" (Drs. 5/7033) » Bericht des Datenschutzbeauftragten (Drs. 5/6787) » Handreichung an die Polizei "Nichtindividualisierte Funkzellenabfrage" (PDF)