Datum: 08. Dezember 2011

PM 2011-411: Zuwanderungspolitik – Sächsische Rechtspraxis in Einbürgerungsangelegenheiten muss geändert werden

Der Innenausschuss des Sächsischen Landtags beschäftigte sich heute mit dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Einbürgerung in Sachsen – transparent und aktiv gestalten" (Drs. 5/5693).
"Die sächsische Rechtspraxis in Einbürgerungsangelegenheiten muss geändert werden. Zuwanderungspolitik sollte im Freistaat ernsthaft betrieben und nicht länger ausschließlich unter dem Stichwort Fachkräftemangel diskutiert werden", erklärt Elke Herrmann, migrationspolitische Sprecherin der GRÜNEN-Landtagsfraktion.
"Die Staatsregierung ist dafür verantwortlich, dass das Staatsbürgerschaftsrecht einheitlich angewendet wird. Es kann nicht sein, dass ein einbürgerungswilliger Bürger in Sachsen schlechter behandelt wird, als zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen."
Herrmann kritisiert insbesondere die Haltung des Innenministeriums, das für die tatsächliche Ausführung des Staatsbürgerschaftsrechts, so auch für Einbürgerungsverfahren zuständig ist.
"Die sächsische Einbürgerungspraxis gilt als besonders restriktiv. So werden zum Beispiel bestimmte Aufenthaltszeiten, die in anderen Bundesländern im Verfahren angerechnet werden, in Sachsen nicht berücksichtigt. Diese Haltung schreckt ab und hat nichts mit einer Willkommenskultur zu tun, sondern sie bewirkt das Gegenteil."   » GRÜNER Antrag ‚Einbürgerung in Sachsen – transparent und aktiv gestalten‘ (Drs. 5/5693)