Datum: 14. Dezember 2011

PM 2011-418: Stellenabbaubegleitgesetz – GRÜNE: CDU und FDP müssen sich endlich für ein moderne, zukunftsfähige Personalpolitik stark machen

Zur Lesung des Stellenabbaubegleitgesetz (Drs. 5/7043) der CDU/FDP-Fraktion in der heutigen Sitzung des Sächsischen Landtages erklärt Eva Jähnigen, innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
"Mit dem Gesetz wird sächsischen Beamten die Möglichkeit eingeräumt, vorzeitig in Ruhestand zu gehen. Das ist grundsätzlich richtig. Allerdings hat das Gesetz große Mängel: Es gilt nur für Stellen, die sowieso abgebaut werden sollen. Außerdem soll es im Ermessen der Dienstherren stehen, den Antrag auf vorzeitigen Ruhestand aus dienstlichen Gründen abzulehnen. Unter diesen Voraussetzungen wird das Ziel des Gesetzes konterkariert."
"Die GRÜNE-Fraktion hat deshalb Änderungsanträge eingebracht, die es dem Beamten ermöglichen sollen, selbst zu entscheiden, ob er in den vorzeitigen Ruhestand geht – unabhängig davon, ob sein Dienstherr dies möchte oder es dem Stellenabbau dient. Nur so ist erreichbar, möglichst früh, möglichst viele Stellen für jüngere Generationen freizumachen."
"Bei allen Standort- und Personalreduzierungskonzepten vergisst die CDU/FDP-Koalition zukunftsfähige Verwaltungsstrukturen mit einer guten Altersstruktur zu schaffen. Erst unsere Vorschläge geben dem Gesetz die notwendige Flexibilität." » GRÜNER Änderungsantrag "Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zum Gesetzentwurf der Fraktionen CDU und FDP zum „Gesetz zur Änderung beamten- und besoldungsrechtlicher Regelungen zum Stellenabbau (Stellenabbaubegleitgesetz), Drs 5/7043 Hintergrund
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In einer Anhörung zum Stellenabbaubegleitgesetz rechnete Prof. Dr. Georg Hirte, TU Dresden, in seinem Beispiel zu den fiskalischen Auswirkungen des Gesetzes mit einer Inanspruchnahme durch zehn Prozent der Betroffenen. Das wären 150 Beamte. Bei einer hoch gegriffenen Inanspruchnahme durch 30 Prozent der Beamten, wären das höchstens 450 Beamte.
Die Zahl der Stellen im öffentlichen Dienst sollen nach den Plänen der Staatsregierung bis 2020 um 17.000 Stellen abgesenkt werden. Allein durch Altersabgänge werden bis dahin rund 20.000 Stellen frei. Allerdings scheiden zwischen 2020 und 2030 weitere 30.000 Bedienstete aus der Landesverwaltung aus. Berücksichtigt man die geplanten Neueinstellungen bei der Polizei von 3.000 Beamten, verbleiben für die restliche Landesverwaltung auch mit den 450 zusätzlich eingesparten Stellen durch das Stellenabbaubegleitgesetz keine nennenswerten Einstellungskorridore. » Grüner Antrag "Geplanter Abbau von 17.000 Stellen bis 2020 und Überalterung der Sächsischen Verwaltung – Personalkonzept für den Bereich der Landesverwaltung dringend erforderlich" (Drs 5/7257)