Datum: 09. Januar 2012

PM 2012-01: Standortegesetz: GRÜNER Entschließungsantrag soll Staatsregierung zu Nachbesserungen in Sachen Wirtschaftlichkeit, Personalentwicklung und Aufgabenkritik auffordern

Mit Blick auf die abschließende Beratung des Standortegesetzes der Staatsregierung im Verfassungs-, Rechts und Europaausschuss des Sächsischen Landtages am kommenden Dienstag erneuert Eva Jähnigen, innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ihre Kritik an den geplanten Behördenumzügen und fordert die Abgeordneten der sächsischen Regierungskoalition aus CDU und FDP auf einem von der GRÜNEN-Fraktion vorgelegten Entschließungsantrag zuzustimmen.
"Die Staatsregierung soll zu Nachbesserungen in Sachen Wirtschaftlichkeit, Personalentwicklung und Aufgabenkritik aufgefordert werden und damit eine echte Staatsmodernisierung angehen“, so die Abgeordnete.
"Bevor die CDU-geführte Koalition sich über die Umsetzung der Schuldenbremse auslässt, sollte sie zunächst eine Sachkostenbremse an ihre eigenen Projekte anlegen. Wer 309 Millionen Euro für sinnlose Behördenumzüge verplempern will, ist unglaubwürdig beim Umgang mit der Finanzverfassung."
Zu einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach der Haushaltsordnung gehören nicht nur prognostizierte Baukosten für bereits festgelegte Standorte, sondern auch die Festlegung der Standorte. So wäre beispielsweise auch zu prüfen gewesen, ob der  Rechnungshof in einem günstigeren Mietobjekt in Leipzig unterkommen könne.
"Ich habe Bedenken, ob die für den Behördenumzug angegebenen Kosten den Anforderungen des Artikel 97 unserer Verfassung entspricht, da Beschlüsse die Mehrkosten mit sich bringen, die Deckung sicherstellen müssen“, so Jähnigen.
Die Abgeordneten werden bei Beschluss des Gesetzes keine Kosten für die künftigen Behördenstandorte vorliegen haben. Diese werden erst in den nächsten Haushaltsgesetzen aufgerufen werden.
"Ich fordere die Staatsregierung auf, das Standortkonzept einer umfassenden, auch hinsichtlich der Festlegung der Standorte ergebnisoffenen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu unterziehen. Wird diese dem Parlament nicht vorgelegt, kann eine Entscheidung über die Standorte nicht getroffen werden."
Die Staatsregierung hatte den Abgeordneten lediglich dargelegt, dass die Umsetzung der gesamten Behördenumzugspläne 309 Millionen Euro koste und dies mit den Einsparungen aus dem bereits beschlossenen Stellenabbau verrechnet werde. Nach Auffassung der GRÜNEN ist dies unzulässig. Personalkosten werden durch die Umzüge nicht eingespart. Zudem befürchtet die Abgeordnete, dass die Kostenprognosen nicht ausreichen. » GRÜNER Entschließungsantrag (PDF)

Hintergrund:
Artikel 97
(1) Beschlüsse des Landtages, welche die im Haushaltsplan festgesetzten Ausgaben erhöhen oder neue Ausgaben mit sich bringen, bedürfen der Zustimmung der Staatsregierung. Das gleiche gilt für Beschlüsse des Landtages, die Einnahmeminderungen mit sich bringen. Die Deckung muß gesichert sein.
(2) Die Staatsregierung kann verlangen, dass der Landtag die Beschlußfassung nach Absatz 1 aussetzt. In diesem Fall hat die Staatsregierung innerhalb von sechs Wochen dem Landtag eine Stellungnahme zuzuleiten.
Die Kritik des Bundes der Steuerzahler Sachsen an dem Standortegesetz:» Stellungnahme des Bundes für Steuerzahler Sachsen (PDF)