Datum: 17. Januar 2012

PM 2012-015: Lichdi weist Äußerungen von Verfassungsschutzpräsident und Generalstaatsanwalt als Panikmache zurück

Zu den Äußerungen von Verfassungsschutzpräsident Reinhard Boos (12.01.) und Generalstaatsanwalt Klaus Fleischmann (FP, 16.1.) erklärt Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
"Wir weisen die derzeit von Verfassungsschutzpräsident Boos und Generalstaatsanwalt Fleischmann an die Wand gemalten Schreckensszenarien über die Anreise zahlreicher Linksextremer zu den Demonstrationen um den 13. Februar in Dresden als einseitige Panikmache zurück. Das bedient unnötig Ängste und geht in die falsche Richtung. Es geht doch darum, dass viele Bürgerinnen und Bürger auf die Straße gehen, um gegen Naziaufmärsche zu demonstrieren."
"Deshalb begrüßen wir insbesondere, dass sich sowohl Ministerpräsident Stanislaw Tillich als auch Innenmister Markus Ulbig (beide CDU) anders als in den vergangenen Jahren dazu bekennen, dass der Protest gegen die Naziaufmärsche in Hör- und Sichtweite grundrechtlich geschützt ist.
"Dass bisher die Orte und Aufzugsrouten der Naziaufmärsche geheim gehalten werden und sich die Behörden eine weiträumige Trennung wie in den vergangen Jahren weiterhin offenhalten, macht uns zutiefst mißtrauisch. Innenminister Ulbig muss im Landtagsplenum in der kommenden Woche klarstellen, dass es nicht bei Lippenbekenntnissen bleibt, sondern er dafür Sorge trägt, dass die zuständigen Behörden den Protest in Hör- und Sichtweite keinen polizeitaktischen Erwägungen opfern." » Antrag "Zivilgesellschaftlichen Protest gegen Naziaufmärsche in Dresden um den 13. Februar 2012 unterstützen" (Drs. 5/7946) » Kleine Anfrage "Versammlungen und Aufzüge vom 11. bis 19. Februar 2012 in Dresden" (Drs. 5/7660)