PM 2012-03: Anhörung zum Integrationskonzept: Migranten müssen aktiv einbezogen werden
"Wir brauchen endlich ein Integrationskonzept, in dessen Erarbeitung die Experten der eigenen Lebenswelt, nämlich die Migranten aktiv einbezogen werden. Die Staatsregierung hat dafür Sorge zu tragen, das das Verfahren transparent gestaltet wird", erklärt Elke Herrmann, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, anlässlich der heutigen Anhörung zum Antrag der GRÜNEN im Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz . Darin fordert die Fraktion die Verabschiedung eines sächsischen Integrationskonzeptes unter echter Beteiligung der Migrantenorganisationen (Drs. 5/6061).
Die geladenen Sachverständigen waren sich einig, dass es nicht genüge, auf demografische Änderungen zu reagieren und qualifizierte Zuwanderung zu fordern, während den hier lebenden Migranten vor allem politische Partizipationsmöglichkeiten verwehrt werden. "Diese Haltung schreckt ab und hat nichts mit Integration zu tun. Sie bewirkt das ganze Gegenteil", so Herrmann.
Mit Unverständnis reagiert Herrmann auf das Desinteresse der Fraktionen von CDU und FDP, sowohl an dem Thema als auch dem demokratischen Verfahren der Ausschussarbeit. "Es kann nicht sein, dass die einen um Partizipation ringen und die anderen, demokratisch Legitimierten, großzügig darauf verzichten, ihr Mandat ernst zu nehmen. Indem keine Sachverständigen benannt und größtenteils auf das Fragerecht verzichtet wird, führen CDU und FDP die notwendige politische Diskussion und die damit verbundenen Aushandlungsprozesse ad absurdum."
» Antrag "Mitarbeit der Migrantinnen und Migranten am Integrationskonzept ermöglichen – Integrationskonzept verabschieden" (Drs. 5/6061)
Hintergrund:
Seit Ende 2009 existiert ein vom Sächsischen Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz erarbeiteter Entwurf für ein sächsisches Migrations- und Zuwanderungskonzept, der bis heute auf seine Fertigstellung wartet. Im Nationalen Integrationsplan aus dem Jahr 2007 haben sich die Länder, so auch Sachsen dazu verpflichtet, "die bestehenden vielfältigen Einzelmaßnahmen zur Integrationsförderung besser aufeinander abzustimmen, in schlüssige Gesamtkonzepte einzubetten und Verantwortlichkeiten klar festzulegen" (nationaler Integrationsplan, S. 23).