Datum: 02. Februar 2012

PM 2012-034: Zeugenvernehmung des ehemaligen Präsidenten des Landesamts für Verfassungsschutz: ‚Teebeutel-These‘ der Staatsregierung ist widerlegt

Zur heutigen Vernehmung des ehemaligen Präsidenten des Landesamts für Verfasssungsschutz Sachsen, Rainer Stock, erklärt Johannes Lichdi, Obmann der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, im 2. Untersuchungsausschuss zum sogenannten "Sachsensumpf":
"Rainer Stock hat in seiner Aussage die Darstellung der ehemaligen Leiterin des Referats Organisierte Kriminalität (OK) bestätigt, dass er die Tätigkeit des Referats jederzeit sehr eng kontrolliert und das OK-Referat keineswegs ein unkontrolliertes Eigenleben geführt habe. Dies widerspricht der Darstellung der Staatsregierung und der CDU. Es kann also nicht davon die Rede sein, dass die Referatsleiterin völlig selbständig und losgelöst Sachverhalte aufgebauscht habe."
Allerdings erklärte Stock auch, dass die Erkenntnisse noch bei weitem nicht so verdichtet waren, dass sie an die Staatsanwaltschaft hätten abgegeben werden können.
Zudem bestätigte Herr Stock, dass im Komplex "Abseits III" bereits Hinweise vor denen der Quelle "GEMAG" vom Mai 2006 vorgelegen hätten und nach seiner Kenntnis GEMAG und die anderen Quellen nicht identisch waren. Damit ist die "Teebeutel-These" der Staatsregierung und der CDU wiederlegt, die behauptet, dass GEMAG unter verschiedenen Identitäten alleinige Quelle der Erkenntnisse zu Abseits III gewesen sei."

Hintergrund:
Die öffentliche Darstellung von Staatsregierung und CDU ging bisher stets dahin, dass der Leipziger Polizeibeamte Wehling, sowohl offen als auch verdeckter Informant GEMAG alleinige Quelle (Teebeutel-These) sämtlicher Hinweise für einen Korrupotionsfall im Leipziger Justizkreisen gewesen sei, den der Verfassungsschutz unter dem Kürzel "Abseits III" bis 2006 beobachtete.