Datum: 10. Januar 2012

PM 2012-05: Anhörung zu Bildungsfreistellungsgesetz offenbart widersprüchliche Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern

Die heutige Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zum Thema Bildungsfreistellungsgesetz für Sachsen verdeutlichte die Widersprüche zwischen den Interessen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen. Während die Gewerkschaften sowie Weiterbildungsträger wie die Volkshochschulen Sachsens eine gesetzliche Regelung begrüßen, lehnten IHK, Handwerkskammer und der Verband der Sächsischen Wirtschaft (VSW) ein Recht auf Bildungsfreistellung ab. Sie verwiesen unter anderem auf negative Erfahrungen in anderen Bundesländern, die bereits ein Bildungsfreistellungsgesetz haben.
Brigitte Erzgräber, Abteilungsleiterin im Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur in Rheinland-Pfalz, widersprach jedoch: "In Rheinland-Pfalz ist das Bildungsfreistellungsgesetz keinesfalls erfolglos. Ein Viertel der Anspruchsberechtigten Personen nutzt die Vorteile der Bildungsfreistellung zum Zweck beruflicher und gesellschaftspolitischer Weiterbildung." Bislang fehlen außerdem wissenschaftliche Erhebungen zu (negativen) Auswirkungen der Bildungsfreistellungsgesetze in anderen Bundesländern.
Die Arbeitgebervertreter lehnten eine Verantwortung für die Weiterbildung der Beschäftigten hinsichtlich politischer und gesellschaftlicher Themen ab.
"Gerade die Terrorzelle in Zwickau als Spitze rechtsextremistischer Gesinnung in Sachsen hat meines Erachtens gezeigt, wie wichtig politische Weiterbildung ist. Sie nutzt auch Unternehmen. Kommt der Freistaat in Verruf schmälert dies den wirtschaftlichen Erfolg hiesiger Betriebe.  Zudem ist ein funktionierender demokratischer Staat Grundlage für unsere Wirtschaft", ist Miro Jennerjahn, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der GRÜNEN-Landtagsfraktion, überzeugt.
Insgesamt war Jennerjahn enttäuscht über die Ideenlosigkeit der Kritiker des Bildungsfreistellungsgesetzes: "Obwohl allen die Gefahren des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels bekannt sind, machte keiner der Gegner eines Gesetzes konstruktive Vorschläge, wie die Weiterbildung im Freistaat verbessert werden kann.  Dies zeigt: Kritik ist leicht, eigene Vorschläge machen dagegen schwer."
Sowohl die GRÜNE-Fraktion als auch die SPD-Fraktion des Sächsischen Landtages haben jeweils einen eigenen Gesetzentwurf zur Bildungsfreistellung erarbeitet.

Hintergrund: » GRÜNER Gesetzentwurf "Gesetz über den Anspruch auf Bildungsfreistellung im Freistaat Sachsen" (Drs. 5/6323) » GRÜNES Eckpunktepapier zum Gesetzentwurf Bildungsfreistellung