PM 2012-07: GRÜNE: Personalkonzept für Landesverwaltung dringend erforderlich
Zur heutigen Sachverständigenanhörung im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ein umfassendes Personalkonzept für die sächsische Landesverwaltung vorzulegen, erklärt Eva Jähnigen, innenpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion:
"Einen transparenten Weg zu einem Personalkonzept, wie es Jan Weber für Sachsen-Anhalt vorgestellt hat, wünsche ich mir auch für Sachsen. Ich appelliere an den Landtag, der Staatsregierung den Auftrag für die Erarbeitung eines solchen Konzeptes zu geben."
"Die Anhörung hat verdeutlicht, dass es zentrale Aufgabe einer Landesregierung sein muss, ein Personalkonzept zu entwickeln. Darüber waren sich alle Sachverständigen einig. Die sächsische Staatsregierung hingegen hat lediglich ein Stellenabbaukonzept. Wie sie in Anbetracht der massiven Altersabgänge in den nächsten 20 Jahren künftig die Leistungsfähigkeit der sächsischen Verwaltung sicherstellen will, weiß sie nicht."
Der Sachverständige Jan Weber, Leiter des Referats für strategisches quantitatives Personalmanagement der Landesverwaltung im Finanzministerium von Sachsen-Anhalt, erläuterte: "Es hat sich in Sachsen-Anhalt als fruchtbar erwiesen, ein Personalentwicklungskonzept zu haben. Auf dieser Grundlage ist eine transparente Personalkonzeption möglich."
» Antrag der GRÜNEN-Fraktion: "Geplanter Stellenabbau von 17.000 Stellen bis 2020 und Überalterung der Sächsischen Verwaltung – Personalkonzept für den Bereich der Landesverwaltung dringend erforderlich" (Drs. 5/7257) mit Antwort der Staatsregierung
Hintergrund:
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag fordert mit ihrem Antrag die Erstellung eines Personalkonzepts für das gesamte Landespersonal. Dazu gehört eine umfassende Analyse der notwendigen Neueinstellungen und eine Festlegung von Neueinstellungskorridoren bis 2020. Hält die Regierungskoalition demgegenüber an Stellenstreichungen im Umfang von 17.000 Stellen bis 2020, ohne Neueinstellungen vorzunehmen, fest, ist zu befürchten, dass die Landesverwaltung ab 2020 kaum noch arbeits- und erst recht nicht leistungsfähig ist. Ab diesem Zeitpunkt gehen jährlich 3.000 Bedienstete in Ruhestand.